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als der Landgraf von Hessen-Homburg, hatte der Burggraf von Friedberg. Alle Bemühungen auf dem Wiener Kongress, die Wiederherstellung und Erhaltung der Burggrafschaft zu erwirken, blieben erfolglos.
Am 10. März 1817 verzichtete daher der Burggraf, über dessen Besitzungen ja bis zu seinem Ableben nach der Rheinbundsakte die Souveränität dem Gross- herzogtum Hessen zustehen und die von da ab in dessen volles Eigentum fallen sollten ⁵³), auf Grund eines mit Hessen geschlossenen besonderen Vertrags auf die ihm auf die Burggrafschaft zustehenden Rechte unter lebenslänglichem Vor- behalt der Würde eines Grossherzoglich Hessichen Standesherrn und eines Burg- grafen. Er starb bereits im folgenden Jahre und seine Besitzungen wurden Grossherzoglich Hessische Domaniallande ³¹).
Von weiteren Besitzveränderungen ist zu bemerken, dass die durch den Vertrag vom 30. Juni 1816 dem Grossherzogtum zugefallene Gräflich Solms- Rödelheimische Hälfte des Ortes Niederursel in dem Friedensvertrag vom 3. Sep- tember 1866 an Preussen wieder abgetreten wurde; ebenso die dem Grafen von Solms-Rödelheim gehörige Stadt Rödelheim ˙5).
Ferner ging im Jahre 1836 das dem Grafen von Solms-Wildenfels gehörige Kloster Engelthal durch Kauf an Solms-Laubach über; es ist jetzt ein Solms- Laubachisches Hofgut. Damit schied auch der Graf von Solms-Wildenfels aus der Zahl der Grossherzoglich Hessischen Standesherrn aus.
Nach diesen Ausführungen sind nunmehr Standesherrn des Grossherzog- tums Hessen:
1) Der Fürst zu Ysenburg und Büdingen in Wächtersbach ³⁶). 2) Der Fürst zu Leiningen in Amorbach. 3) Der Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rochefort in Klein-Heubach. 4) Der Fürst zu Solms-Braunfels in Braunfels. 5) Der Fürst zu Ysenburg und Büdingen in Büdingen ³⁷). 6) Der Fürst zu Stolberg-Wernigerode in Wernigerode. ⁵⁸). 7) Der Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich in Lich. 8) Der Fürst zu lsenburg uud Büdingen in Birstein. 9) Der Fürst zu Stolberg-Rossla in Rossla 9). 10) Der Graf zu Ysenburg und Büdingen in Meerholz. 11) Der Graf zu Solms-Rödelheim in Assenheim. 12) Der Graf zu Solms-Laubach in Laubach. 13) Der Graf zu Erbach-Schönberg in Schönberg. 14) Der Graf zu Erbach-Erbach in Erbach. ) Der Graf von Schlitz, genannt von Görtz, in Schlitz. 16) Der Graf zu Alt-Leiningen-Westerburg in IIbenstadt ⁹⁰). ) Der Graf zu Erbach-Fürstenau in Fürstenau.
Der Besitzstand dieser 17 grossherzoglich hessischen Standesherrn ist im wesentlichen derselbe im Grossherzogtum geblieben, wie er vorstehend geschildert worden ist, und es haben die kleinen Verschiebungen, welche hie und da wohl vorgekommen sind, keine Bedeutung.
83) Siehe oben S. 2, Artikel 21 der Rheinbundsakte.
84) Siehe die Bekanntmachungen vom 19. März 1817 und 28. Dezember 1818 im Archiv, Bd. II, pag. 375, 725. Näheres über die Burggrafschaft Friedberg bei Schmidt, a. a. O., pag. 26, Anm. 85. Beiträge a. a. O., pag. 20.
86) Beiträge, pag. 30 u. 19 Cr.
86) In den Kkurhessischen Fürstenstand erhoben durch Diplom d. d. Kassel, 17. August 1865.
87) In den Grossherzoglich Hessischen Fürstenstand erhoben durch Diplom vom 9. April 1840.
ss) Nach dem Aussterben von Stolberg-Gedern waren dessen Besitzungen an Stolberg- Wernigerode gefallen. Das Haupt dieses Hauses führt mit preussischer Genehmigung d. d. 22. Oktober 1890 den Fürstentitel.
8⁰) Die Besitzungen des Hauses Stolberg-Ortenberg waren nach dessen Aussterben an Stol- berg-Rossla gekommen. Das Haupt dieses Hauses führt mit preussischer Genehmigung d. d. 22. März 1893 den Fürstentitel.
²⁰) Uber diesen siehe unten S. 95. 96.


