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Die medicinischen Facultäts-Examina an der Landes-Universität / das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzogliche medicinische Facultät zu Gießen : du Thil., v. Lehmann
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Am zweiten Tage wird geprüft: a) Specielle Pathologie und Therapie, nebſt Augenheilkunde, eine Stunde; b) Chirurgie, nebſt Operationslehre, drei Viertel⸗Stunden; c) Geburtshülfe, drei Viertel⸗Stunden; d) Pſychiatrie, eine halbe Stunde. Iſt nur ein Candidat zur Prüfung zugelaſſen worden, ſo wird die für die einzelnen Disciplinen beſtimmte Zeit nach Verhältniß(§. 29.) abgekürzt.

§. 33.

Die Entſcheidung über die dem Candidaten zu gebenden Cenſur-Nummern findet in einer abge⸗ ſonderten Beſprechung der mediciniſchen Facultät unmittelbar nach Beendigung der Prüfung Statt, in welcher jeder Examinator für den von ihm geprüften Gegenſtand eine der in§. 9. bezeichneten Nummern in Vorſchlag bringt.

Wenn ein Mitglied der Facultät gegen die Richtigkeit der beantragten Nr. einen Anſtand erhebt, ſo ſtimmt die Facultät durch Stimmen-Mehrheit ab, ob ſie dem Antrage des Examinators beipflichten will, oder eine andere Nummer für gerechtfertigt hält. Bei Gleichheit der Stimmen entſcheidet der Decan.

Die Nr. IV in einem oder dem anderen Fache bedingt noch keine Zurückweiſung, wohl aber in der Mehrzahl derſelben und zwar auf ein halbes Jahr, wonach die mündliche Prüfung wiederholt werden kann. Geſchieht dieſes dreimal ohne günſtigen Erfolg, ſo iſt der Candidat für immer zurückgewieſen. Zeigt aber der Candidat auch nur in einem der Prüfungs⸗Fächer ſo ſchlechte Kenntniſſe, daß er Nr. V erhält, ſo wird er nach der Entſcheidung der Facultät auf ſechs Wochen bis ein halbes Jahr zurück⸗ gewieſen, worauf er dann das Examen in dieſem Fache aufs Neue vor der verſammelten Facultät zu wiederholen hat.

§. 34.

Nachdem aus allen Prüfungen die einzelnen Cenſur-Nummern geſammelt ſind, wird die Summe der Zahlen durch die Summe der Einzel-Prüfungen 21 dividirt und dadurch die Nummer des Geſammtreſultats erhalten.

Hierbei repräſentirt:

1 1 ½2= I. ausgezeichnet, 1 ½1 2 ½1= II. ſehr gut, 2 ½1 3 ½1= III. genügend, 3 ½ 4= WM. nicht genügend.

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