Farbkarte 13
de 1846. Darmſtadt am 3. April 1847.
Betreffend: Die medieiniſchen Facultäts⸗Examina an der Landes⸗Univerſität.
Das Großherzoglich Heſſiſche ium des Innern und der Juſtiz
*
an
Großherzogliche medieiniſche Facultät zu Gießen.
uſer Reſcript vom 13. Decbr. 1844 Ihnen mitgetheilten Entwurf einer Ordnung Facultätsprüfungen an der Landes⸗Univerſität zur Erlangung der Doctorwürde und
Sübung der Praris für Aerzte in der geſammten Heilkunde haben wir nach Empfang 27. Decbr. 1845 einer Reviſton unterzogen und daran diejenigen Abänderungen Sie aus der Anlage erſehen werden.
höchſter Entſchließung verfügen wir nunmehr, daß nach den Beſtimmungen dieſer
Ordnung bei den mediciniſchen Facultätsprüfungen vom nächſten Sommer⸗Semeſter
r probeweiſe verfahren werden ſoll, indem es die Abſicht iſt, die fragliche Prüfungs⸗ wenn ſie ſich durch die Erfahrung bewährt hat, und mit den ſich etwa als noth⸗
Modalitäten definitiv einzuführen und zu veröffentlichen. Nach Ablauf eines Jahres einem gutachtlichen Berichte ſich dagüber äußern, ob und welche Abänderungen oder bis dahin gemachten Erfahrungen für nothwendig oder zweckmäßig erachten, damit
tiven Feſtſtellung der Prüfungs⸗Ordnung und deren Veröffentlichung die geeignete
oerden kann. 1


