Druckschrift 
Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät zu Gießen / erlassen vom Landesamt für das Bildungswesen am 9. Feburar 1926
Entstehung
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an das Univerſitätsſekretariat abzuliefern.*) Hatte die Abteilung als Diſſertation eine Druckſchrift angenommen und die Lieferung weiterer Abdrücke erlaſſen(§ 4 letzter Abſatz), ſo iſt die Druckſchrift bei den Akten zurückzubehalten.

Auf dem Titelblatt der Abdrücke der Diſſertation iſt der Aus⸗ gabeort Gießen und die Jahreszahl des Drucks zu vermerken. Auf der Innenſeite des Titelblatts ſind die Namen der Berichterſtatter und der Tag der Genehmigung durch den Prüfungsausſchuß anzu⸗ geben. Der eingereichte Lebenslauf iſt bis auf die Zeit der Drucklegung zu ergänzen und mit der Diſſertation abzudrucken.

Die Korrekturbogen mit Manuſkript ſind dem erſten Bericht⸗ erſtatter, Titelblatt und Lebenslauf auch dem Dekan vorzulegen.

Ob Teile der Diſſertation weggelaſſen oder geändert werden dürfen, haben die Berichterſtatter zu entſcheiden. Dabei ſollen aber die abgedruckten Teile ein in ſich geſchloſſenes Ganze bilden und ſich dem Inhalt nach mit dem Titel der Diſſertation decken; auch iſt eine Inhaltsangabe der nicht abgedruckten Teile beizufügen. Den Mindeſtumfang des Drucks beſtimmen die Abteilungen**). Das Manuſkript der nicht abgedruckten Teile iſt in ordentlichem Zuſtand mit den Abdrücken abzuliefern. Die Befolgung dieſer Vorſchriften iſt durch den Dekan in den Akten zu beſcheinigen.

In beſonderen Fällen kann die Abteilung die Friſt zur Ab⸗ lieferung der Abdrücke ausnahmsweiſe verlängern, doch höchſtens um ein Jahr Der Antrag hierzu muß vom Bewerber rechtzeitig geſtellt und gehörig begründet werden.

Über die Verwendung der Abdrücke der Diſſertation beſtimmt die Abteilung.

§ 16.

Wenn allen Vorſchriften genügt iſt, ſo beantragt der Dekan der Ab⸗ teilung, gemäß den Beſtimmungen der Verfaſſung der Univerſität, bei dem Kanzler die venia promovendi. Iſt dieſe erteilt, ſo verfügt der Dekan der Abteilung die Ausſtellung des Diploms.

In dem Diplom iſt die Note der geſamten Prüfung und der Titel der Diſſertation anzugeben. Das Diplom erhält das Datum des

*) Die Anzahl der an das Univerſitätsſekretariat abzuliefernden Abdrücke iſt von der Fakultät auf 200 feſtgeſetzt worden. Wenn die Diſſertation in einer wiſſenſchaftlichen Zeitſchrift oder Serie erſcheint, ſo kann die Fakultät dieſe Anzahl bis auf 10 Abdrücke herabſetzen, es ſoll dann aber womöglich in der ganzen Auflage des Drucks an geeigneter Stelle darauf hingewieſen werden, daß die Arbeit aus einer Gießener Diſſertation entſtanden und der Druck von den zu nennenden Berichterſtattern genehmigt iſt..

r*) In der erſten Abteilung 1 ½ Bogen, in der zweiten Abteilung wird der Umfang für die einzelnen Fächer beſtimmt.