§ 14.
Die Zahl der ſchriftlichen Fragen in der Vorprüfung be⸗ trägt für:
0 6. Allgemeine u. forſtliche Botanik u. Klimatologie 7. Allgemeine und forſtliche Zoologie
1. Elemente der höheren Mathennatit 2 4
2. Niedere Geodäſie. 2 3 — 3. Phyſik...........2 4 4. Chenlieo.. 2 3 5. Geologie und forſtlich e Bodenkunde 2 3 4
3
§ 15.
0
Die Zahl der ſchriftlichen Fragen in der Fachprüfung be— trägt in: 1. Forſtwiſſenſchaft je nach Girnpen(§ 11) für:
8
A. Geſamtgebiet 1 B. Spezialgebiete:
a) Produktionsfächer.... 6 7
Betriebsfächerr 3 4
0 Ingenieurfächer...2 3
d) Verwaltungsfäche 3 53
Im ganzen 15— 21
Die Verteilung der einzelnen Fächer auf die Examinatoren bleibt der Verſtändigung unter letzteren vorbehalten.
2. Volkswirtſchaftslehre und Finanzwiſſenſchaft.. 3— 4
3. Landwirtſchaft, insbeſondere Wieſenbau... 3— 4
4. Encyklopädie der Rechtswiſſenſchaft..... 2— 4 § 16.
Die mündlichen Prüfungen ſind öffentlich. Das Lokal, ſowie Tag und Stunde des Beginns werden den Tag vorher durch An— ſchlag am ſchwarzen Brett bekannt gegeben.
In der V Vorprüfung ſell jeder Examinator höchſtens drei Kan⸗ didaten gleichzeitig prüfen. Die Prüfungsdauer beträgt für jedes Fach bei einem Kandidaten höchſtens 30 Minuten, für jeden weiteren höchſtens 15 Minuten mehr.
In der Fach veifund ſind in der Regel zwei Kandidaten gleich— zeitig zu prüfen. Die Prüfungsdauer beträgt für das Hauptfach bei einem Kandidaten höchſtens 1 Stunde 20 Minuten, bei zweien höchſtens 2 Stunden; für jedes Nebenfach bei einem Kandidaten höchſtens 20, bei zweien höchſtens 30 Minuten.


