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Allgeimeine Versicherungs-Bedingungen für Unfall-Versicherungen / Nordstern, Unfall- und Alters-Versicherungs-Actien-Gesellschaft
Entstehung
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dazu hat ergehen laſſen, geſchehen, widrigenfalls die Wahl endgültig durch die Geſellſchaft bewirkt wird. Der Ausſpruch des Schiedsgerichts muß ſchriftlich begründet ſein. Im übrigen finden die Beſtimmungen der Reichs⸗Civilprozeß⸗ Ordnung über das ſchiedsrichterliche Verfahren Anwendung. Der Ort, an welchem der Zuſammentritt des Schiedsgerichtes zu erfolgen hat, wird von der Geſellſchaft beſtimmt; das Amtsgericht, zu welchem dieſer Ort gehört, iſt zuſtändig im Sinne der §§ 38 und 1045 der Civilprozeß⸗Ordnung. Die Koſten des ſchiedsrichterlichen Ver⸗ fahrens trägt der unterliegende Teil. Iſt die vom Schiedsgericht zuerkannte Ent⸗ ſchädigung zwar höher, als die von der Geſellſchaft angebotene, aber geringer als die beanſpruchte, ſo werden die Koſten zwiſchen beiden Parteien nach Verhältnis des zuerkannten Betrages zu der Differenz zwiſchen Angebot und Forderung geteilt; für lebenslängliche Renten kommt behufs dieſer Berechnung ihr policenmäßiger Kapitalwert in Betracht.

Wie die Zahlungen von der Geſellſchaft geleiſtet werden.

§ 14. Alle der Geſellſchaft obliegenden Zahlungen erfolgen gegen Quittung koſtenfrei an ihrer Hauptkaſſe in Berlin oder auf Koſten und Gefahr des Empfängers durch Barſendung.

In Todesfällen erfolgt die Zahlung der Entſchädigungen innerhalb 14 Tagen nach Feſtſtellung der Zahlungsverpflichtung gegen Rückgabe der Police, bis zum Ablauf dieſer Friſt iſt die Geſellſchaft zur Vergütung von Zinſen nicht verpflichtet.

In Invaliditätsfällen werden die Renten, ſobald der Invaliditätsgrad und die Verpflichtung der Geſellſchaft feſtgeſtellt iſt, bis zum nächſten Quartals⸗ erſten unverzüglich, die weiteren Beträge aber von da ab vierteljährlich prä⸗ numerando am erſten Tage jedes Quartals ausgezahlt. Bei Vergütungen von Invaliditätsrenten muß der Geſellſchaft mit den Quittungen jedesmal eine Beſcheinigung der Ortsbehörde, daß der Verletzte noch am Leben iſt, und, wenn es die Geſellſchaft verlangt, auf deren Koſten ein Atteſt des Geſellſchaftsarztes oder des betreffenden Kreisphyſikus bezw. Gerichtsarztes über die beſtehende Erwerbsunfähigkeit des Verletzten beigebracht werden.

Die Entſchädigung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit gemäß§ 10 c wird nach Beendigung der ärztlichen Behandlung, oder wenn dieſe länger als einen Monat dauert, auf Verlangen des Verſicherten an ihn am Schluſſe eines jeden Monats gegen Vorlegung eines ärztlichen Atteſtes über den beſtehenden Grad der Erwerbsunfähigkeit und die ununterbrochen fortgeſetzte ärztliche Be⸗ handlung ausgezahlt.

Kapital⸗ oder Rentenbeträge, welche nicht innerhalb zweier Jahre nach Fälligkeit erhoben worden ſind, verfallen der Geſellſchaft.

Zur Zahlung der verſicherten Entſchädigungen an den Fiskus iſt die Geſellſchaft in keinem Falle verpflichtet.

Erlöſchen der Verſicherung und Kündigung derſelben nach ſtattgehabtem Unfalle.

§ 15. Die Verſicherung erliſcht ohne weiteres und zwar in vollem Umfange, wenn der Verſicherte in Geiſteskrankheit verfällt, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet, wenn ſeine Verurteilung zur Zuchthaus⸗ oder Todesſtrafe ausgeſprochen