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Allgeimeine Versicherungs-Bedingungen für Unfall-Versicherungen / Nordstern, Unfall- und Alters-Versicherungs-Actien-Gesellschaft
Entstehung
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[6R:HSS.ININ,

K ELIGTHPK.

Kaiſerhof⸗Straße 3. cher: Amt I 5541. 8: W. 8. Mauerlfraße 37 41.)

cherungs-Bedingungen Verſicherungen.

e YVerſicherung erſtreckt.

gegen die wirtſchaftlichen Folgen von Körper⸗ durch letztere der Tod oder Erwerbsunfähigkeit weit als die Körperbeſchädigung lediglich nicht auch Folge etwa vorhanden geweſener er iſt. 1

rt gelten nur ſolche Körperbeſchädigungen, ar, in ihrem Entſtehen zeitlich und örtlich von dem Willen des Verſicherten durch eine m wirkende Kraft eingetreten ſind. Es ſollen erden:

durch Verbrennung, Blitzſchlag oder elek⸗ icken durch plötzlich ausſtrömende Dämpfe

Farbkarte 13

und Zerreißungen, auch wenn ſie durch ſub⸗ gerufen ſind.