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Wettbewerb zur Erlangung von Plänen für die Errichtung eines Stadttheaters in Gießen : Urteil des Preisgerichts / Kullrich, Brauchbach, Bücking, Fromme, L. Georgi, Gerbel, Haubach, Mecum, Schaffstädt, Steingoetter, K. Winn
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Ausgänge aus den Parkettlogen liegen, macht ſich das knappe Maß dieſes Umgangs doppelt unangenehm fühlbar.

An den Seiten des Zuſchauerhauſes ſind die Umgänge 5 m breit und enthalten auf jeder Seite 14 m lange und 2 m tiefe Garderoben, die überſichtlich und praktiſch liegen.

An die Garderoben ſchließen ſich nach der Bühne zu die Toiletten für Herren und Damen.

Das Parkett iſt für 385 Zuſchauer beſtimmt, welche ſich auf 15 Bankreihen und 9 an der Rückſeite des Raumes liegende Logen verteilen. Die Ausgänge von den Bankreihen liegen zweckmäßig unmittelbar den Garderoben gegenüber und werden eine ſchnelle Entleerung des Hauſes und eine ſchnelle Abfertigung an den Garderoben ermöglichen. Für die Beſucher der Logen werden die geplanten Garderoben an den Seiten unbrauchbar ſein, da ſie auf ihrem Wege nach dieſen Garderoben die übrigen Parkettbeſucher, die ihre Garderobe bereits empfangen haben, kreuzen und auf dieſe Weiſe in der Nähe des Ausgangs Stauungen hervorrufen. Wird die Anlage der Logen an dieſer Stelle ganz oder teilweiſe beibehalten, ſo würde für die Logen⸗ beſucher Gelegenheit geſchaffen werden müſſen, ihre Garderoben in den Logen ſelbſt abzulegen.

Die Steigung zwiſchen den einzelnen Bankreihen des Parketts beträgt 12 cm und iſt als recht günſtig zu bezeichnen.

Die Umgänge zu den Seiten des Zuſchauerraums fallen im Verhältnis von 1:10.

Für die Beſucher des I. Ranges ſind im Umgang des Parketts offene Treppen angeordnet, die den Charakter einer ſogenannten Dielentreppe tragen und oben wiederum frei in den Raum münden.

Die Anordnung der Umgänge im IJ. Rang iſt die gleiche wie im Erdgeſchoß. Da jedoch das Foyer mit dem Umgang in unmittelbarer Verbindung ſteht(die Trennwand zwiſchen beiden iſt in 4 Säulen aufgelöſt), ſo wird die Verengung des Flures an dieſer Stelle nicht als läſtig empfunden werden.

Die 175 Sitzplätze des I. Ranges verteilen ſich auf 2 Proſceniumslogen, 12 Seitenlogen und 5 Bankreihen an der Rückſeite. Die angenommene Zahl von Logenplätzen wird aber etwas eingeſchränkt werden müſſen, da z. B. die drei hinteren Plätze in den Proſceniumslogen und auch die fünften Plätze in den letzten 3 Logen minderwertig ſind. Der Verfaſſer zieht ſeine Rangausladung hinten auf 8 m zuſammen und erreicht auf dieſe Weiſe für die vorderen Plätze der Logen verhältnismäßig günſtige Sehlinien. Die Toiletten für die I. Rangbeſucher liegen praktiſch über denen des Parketts.

Das Foyer iſt 11 m breit und 9 m tief und bildet mit dem anſchließenden Umgang einen einheitlich benutzbaren Raum, der dem größten Teile der Beſucher des Parketts und des I. Ranges Platz zum Promenieren und Einnehmen von Erfriſchungen bietet.

Die Verbindung der Treppe zum II. Rang, die der Verfaſſer angelegt hat, um den Be⸗ ſuchern des II. Ranges den Zutritt zum Foyer zu ermöglichen, iſt polizeilich unzuläſſig.

Für den II. Rang ſind 240 Plätze vorgeſehen, die ſich auf 9 Bankreihen an der Rück⸗ ſeite und 3 an der Seitenwand verteilen. An der Seitenwand ſind jedoch die Platzreihen nicht bis zum Proſcenium durchgeführt, da erfahrungsgemäß die in der Nähe des Proſceniums liegen⸗ den Plätze minderwertig und daher unbeliebt ſind. Auch bei der dargeſtellten Anordnung ſcheint es unmöglich, für die 4 Plätze der 3. Reihe auf jeder Seite einigermaßen brauchbare Sehlinien zu konſtruieren.

Die Beſucher des II. Ranges finden auf jeder Seite eine 8,5 m lange Garderobe, die für die 240 Sitzplätze etwas knapp bemeſſen erſcheint. Anſchließend an dieſe Garderoben nach der Bühne zu befindet ſich eine offene Loggia, die das Hinaustreten des Publikums ins Freie geſtattet und wie in dem Entwurf III auch im Falle eines Brandes wertvoll ſein wird.

Die Toiletten für Herren und Damen liegen wiederum zweckmäßig an der gleichen Stelle wie im Parkett und I. Rang.

Daneben befinden ſich praktiſch angeordnet die Zugangstreppen zum Dachgeſchoß. Auch hier iſt das im Programm nicht gewünſchte Foyer fortgelaſſen, dagegen iſt vor der Hinterſeite des auch hier wieder nur 2,40 m breiten Umgangs eine Fenſterreihe nach dem hoch durchgeführten Foyer des I. Ranges dargeſtellt, die es ermöglicht, daß die Beſucher des II. Ranges ins Foyer hinabſehen können.

Das Treppenhaus für den II. Rang liegt rechts und links von der Eintrittshalle an der Vorderfront, hat einen Zugang von der Eintrittshalle ſelbſt, wie auch einen Eingang bezw. Aus⸗ gang in der Vorderfront. Die Anlage iſt praktiſch und überſichtlich.

Das Zuſchauerhaus geſtaltet der Verfaſſer mit einer ſtark anſteigenden Decke, in deren ungefähren Mittelpunkt ein Oberlicht von 4 m Durchmeſſer, das reichlich Tageslicht einzulaſſen im Stande iſt, angeordnet iſt. Hiermit wird ſich auch zweckmäßig die geforderte Rauchabzugs⸗ anlage für das Zuſchauerhaus verbinden laſſen. Außerdem befindet ſich nochmals eine Fenſter⸗ anlage an der Rückſeite des Zuſchauerhauſes, in dem im äußeren in die Erſcheinung tretenden Giebel desſelben.