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Zettbewerb zur Erlangung von Blänen für die Errichtung eines Stadt⸗ theaters in Gießen.
&CGlIESSEN.
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Urteil des Preisgerichts.
T)as Preisgericht für die Beurteilung der zu obigem Wettbewerb eingegangenen Entwürfe, beſtehend aus den Herren:
Stadtbaumeiſter Braubach, Gießen Landgerichtsdirektor Bücking, Gießen
Profeſſor Fromme, Gießen
Kommerzienrat Georgi, Gießen
Stadtbaumeiſter Gerbel, Gießen
Stadtverordneter Haubach, Gießen
Kommerzienrat Heichelheim, Gießen
Stadtbaurat Kullrich, Dortmund
Oberbürgermeiſter Regierungsbaumeiſter Mecum, Gießen Theaterdirektor Hermann Steingoetter, Gießen Bauunternehmer Winn, Gießen
trat am 18. Mai 1905 im Sitzungsſaale der Bürgermeiſterei zuſammen.
Für den verhinderten Preisrichter Kommerzienrat Heyligenſtädt, Gießen wurde als Erſatzmann Herr Stadtverordneter Schaffſtaedt gewählt, welcher die Wahl annahm und ſich ſofort an der Sitzung beteiligte.
Herr Landgerichtsdirektor Bücking erſchien infolge dienſtlicher Verhinderung etwa ½ Stunde nach Beginn.
Herr Kommerzienrat Heichelheim mußte wegen geſchäftlicher Abhaltung nach etwa zweiſtündiger Beratung die Sitzung verlaſſen.
Auf Vorſchlag des Herrn Oberbürgermeiſters Mecum wurde Herr Stadtbaurat K ullrich, Dortmund einſtimmig zum Vorſitzenden erwählt.
Es waren rechtzeitig eingegangen die Entwürfe:
I mit dem Kennwort:„Thalia“, I,„„Zwei Welten“, 1I„„Semper“, 1V„„5ſtrahliger Stern“(gezeichnet).
Bei der alsdann erfolgten Prüfung der Entwürfe inbezug auf deren Vollſtändigkeit ergab ſich, daß allen Entwürfen Schaubilder und dem Entwurf II eine Anſicht der Rückſeite des Bühnenhauſes beilagen, die im Ausſchreiben nicht verlangt waren. Es wurde deshalb beſchloſſen, dieſe nicht verlangten Zeichnungen von der Beurteilung und von der öffentlichen Ausſtellung auszuſchließen. Infolgedeſſen wurden dieſe Zeichnungen entfernt.
Die Kellergrundriſſe und die Grundriſſe der Zwiſchengeſchoſſe, die einzelnen Entwürfen beigegeben waren, ſollen dagegen nicht ausgeſchloſſen werden, weil ſie das Urteil nicht beein⸗ trächtigen und nur zeigen, wie einzelne der geforderten Räume untergebracht ſind, während dies bei anderen Entwürfen im Erläuterungsbericht angegeben iſt.
Entwurf I iſt nicht vollſtändig, da die geforderte Anſicht der rechten Seitenfront fehlt; es wird jedoch beſchloſſen, dieſenEntwurf dieſerhalb von dem Wettbewerb nicht auszuſchließen, weil man ſich aus der Grundrißſkizze und der Vorderfront annähernd ein Urteil über die Seiten⸗ front bilden kann.


