Druckschrift 
Wettbewerb zur Erlangung von Plänen für die Errichtung eines Stadttheaters in Gießen : Urteil des Preisgerichts / Kullrich, Brauchbach, Bücking, Fromme, L. Georgi, Gerbel, Haubach, Mecum, Schaffstädt, Steingoetter, K. Winn
Einzelbild herunterladen

Hierauf wurde in eine Prüfung der Koſtenüberſchläge eingetreten, welche folgendes Er⸗ gebnis hatte:

Der Erläuterungsbericht des Entwurfs IJ gibt einen umbauten Raum von 21388 chm an. Die Nachprüfung der Berechnung ergab ein Mehr von etwa 300 cbm. Da jedoch die Kuliſſen⸗ räume nicht, wie im Programm gefordert, 200 qm, ſondern nur etwa 130 am groß ſind, wurde für den mehr umbauten Raum bei programmmäßiger Grundfläche der Kuliſſenräume ein weiterer Zuſchlag von 936 cbm für erforderlich erachtet, ſodaß der umbaute Raum für Entwurf I auf 22624 cbm feſtgeſtellt wurde.

Bei Entwurf II fehlte der rechneriſche Nachweis des umbauten Raumes. In der durch das ſtädtiſche Hochbauamt bewirkten Vorprüfung wurde der umbaute Raum auf 24800 cbm ermittelt.

Bei Entwurf III iſt der umbaute Raum vom Verfaſſer mit 27340 chm richtig angegeben.

Bei Entwurf IV liegt das Zuſchauerhaus mit ſeinen Umgängen unter einem Dach. Der Verfaſſer hat bei Ermittelung des umbauten Raumes die Traufhöhe der Seitenfront auch für den in das Dach hineinragenden Zuſchauerraum zu Grunde gelegt. Da dies als unzuläſſig zu erachten iſt, wurde die Berechnung dahin berichtigt, daß für den Zuſchauerraum deſſen wirkliche Höhe bis zum Dachboden eingeſetzt und danach der geſamte umbaute Raum von 24177 auf 25500 chm erhöht wurde.

Für die im Preisausſchreiben verlangte Bauausführung erachtete man einen Einheitspreis von 18 Mark für 1 cbm umbauten Raumes für erforderlich. Außerdem mußte für größeren architektoniſchen Aufwand bei Entwurf I ein Zuſchlag von 15000 Mark und bei Entwurf II ein ſolcher von 12400 Mark eingeſetzt werden.

Hiernach ſtellen ſich die Baukoſten bei

Entwurf I auf 420000 Mark II 458800 III 492000

1V 459000

Mit Rückſicht auf die Beſtimmung des Programms, wonach die Baukoſten die Summe von 400000 Mark möglichſt nicht überſteigen ſollten, hielt das Preisgericht bei ſämtlichen Entwürfen die Baukoſten für programmgemäß, wenn auch der Mehrbetrag von Entwurf III die Grenze des zuläſſigen faſt überſteigt.

1/ 7

/

Hiernach war es nicht erforderlich, einen der Entwürfe von dem Wettbewerb auszuſchließen.

Bei der Einzelprüfung der Entwürfe ergab ſich folgendes:

Der Entwurf I(KennwortThalia) ordnet ein mit 3 Eingängen verſehenes Veſtibül von 6,60 m Tiefe und 12,30 m Breite an, in welchem die Kaſſe in der Mitte der dem Ein⸗ gang gegenüberliegenden Seite liegt. Da für den Abendverkauf eine Störung des Parkett⸗ publikums durch die vor der Kaſſe wartenden Perſonen nicht ausgeſchloſſen erſcheint, und die Wege des von der Kaſſe zu den Eingängen nach den Rangtreppen ſtrömendeu Publikums ſich mit denen der Parkettbeſucher kreuzen, erachtete das Preisgericht die Lage der Kaſſe an dieſer Stelle nicht für zweckmäßig.

Vor dem Mitteleingang wäre eine größere Breite des Bürgerſteigs mit Rückſicht auf die davor liegende Anfahrt erwünſcht.

Die Anlage von Stufen in dem Eingang zum Veſtibül wird für bedenklich erachtet. Es wäre beſſer geweſen, das Veſtibül um dieſe Stufen zu ſenken und ſie vor die Eingänge zu den Wandelgängen und den Rangtreppenhäuſern zu legen.

Für die Parkettbeſucher iſt an das Veſtibül anſchließend ein Wandelgang von 3 m Breite vorgeſehen, der ſich an den Seiten des Zuſchauerraumes auf 5 m erbreitert. In dieſem 5 m breiten Teile ſind die Garderoben angeordnet, die nur eine Länge von je 10,40 m beſitzen. Bei dem Faſſungsraum des Parketts von insgeſamt 394 Perſonen ſind dieſe Garderoben zu knapp. Eine Verlängerung derſelben iſt bei der Lage des direkten Ausgangs für das Parkett und des Zugangs zu den Toiletten ausgeſchloſſen. Im Zuſchauerraum ſind anſchließend an die Proſceniumslogen je 3 Logen zu 4 Perſonen vorgeſehen. Außerdem ſind in 16 Sitzreihen 360 Sitzplätze angeordnet.

Durch die Lage der Logen wird der erſte Ausgang für das Parkett ziemlich weit zurück⸗ geſchoben, ſodaß auf dieſen Ausgang 9 Reihen mit insgeſamt 89 Perſonen auf jeder Seite an⸗ gewieſen ſind. Wenn auch die Lage der Logen in der Nähe des Proſceniums akuſtiſch richtig erſcheint, ſo wird doch wegen des ungünſtigen Sehwinkels und wegen des beſchränkten Raums der Logen etwa die Hälfte ſämtlicher Logenplätze ungünſtig liegen.