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Wettbewerb zur Erlangung von Plänen für die Errichtung eines Stadttheaters in Gießen : Urteil des Preisgerichts / Kullrich, Brauchbach, Bücking, Fromme, L. Georgi, Gerbel, Haubach, Mecum, Schaffstädt, Steingoetter, K. Winn
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Die Bankreihen im Parkett ſteigen um 7 Bcm an. Obgleich zur Verbeſſerung des Bühnen bildes der Bühnenfußboden etwas geneigt angelegt iſt, erſcheint doch die gewählte Steigung der Bankreihen für nicht ausreichend.

Für die Beſucher des IJ. Ranges ſind außerhalb der Wandelgänge beſondere Treppen häuſer angeordnet, welche vom Veſtibül aus zugänglich ſind und außerdem von den Wandel⸗ gängen des Parketts Türen erhalten haben, um den Beſuchern des Parketts den Zutritt zu dem Foyer im I. Rang zu ermöglichen. Die Anordnung dieſer Treppenhäuſer hat den Vorteil, daß die Beſucher des erſten Ranges ſich ſchon im Veſtibül von den Parkettbeſuchern trennen, beſitzt dafür jedoch den Nachteil, daß der Zugang zum Foyer für die Parkettbeſucher unſchön und nicht vollſtändig zugfrei geſtaltet iſt. Auch wird die Kopfhöhe einer Hälfte des Podeſtes recht gering ausfallen, weil der Abort des I. Ranges darüber liegt. Dieſe Treppenhäuſer haben ferner einen direkten Ausgang ins Freie. Der dort vorgeſehene Windfang bedarf aber wegen des Zuſammen⸗ ſchlagens mehrerer Spieltüren dringend einer Verbeſſerung; es münden nämlich auf dieſen Wind⸗ fang auch noch die Ausgänge des Parketts. Der obere Treppenlauf iſt ſchließlich durch ein zum Teil durch die Außenarchitektur maskiertes Fenſter unzweckmäßig beleuchtet.

Für die Beſucher des I. Ranges ſind ausreichende Garderoben in einer Länge von je 14 m vorhanden; die Toiletten liegen nicht über denen des Parketts und ſind nur auf Treppenſtufen erreichbar.

Die 177 Beſucher des J. Ranges verteilen ſich auf 2 Proſceniumslogen, 10 Seitenlogen und 5 Bankreihen im Hintergrunde. Für die Logen ſind die Sehlinien günſtiger wie bei den Parkettlogen.

Im IJ. Rang liegt ferner das geforderte Foyer in angemeſſener Größe von 8,30 m zu 12,30 m. Da dasſelbe die gleiche Höhe mit dem davor liegenden Wandelgang hat, wird die Raumwirkung bei einer Höhe von nur 4,50 m keine vorteilhafte ſein.

Für die Beſucher des II. Ranges liegen die vorſchriftsmäßigen Treppen an der Vorder⸗ front, mit einem Zugang vom Veſtibül und einem Ausgang zur Seitenfront durch den gemein⸗ ſchaftlichen Windfang. Hier iſt jedoch als Verſtoß gegen die Vorſchriften zu tadeln, daß dieſe Treppenhäuſer mit denen des I. Ranges in unmittelbarer Verbindung ſtehen. Die oben durch⸗ geführte Trennmauer zwiſchen beiden muß auch im Erdgeſchoß bis an die Außenwand durch geführt werden, ſodaß eine Verqualmung des einen Treppenhauſes von dem andern her unmöglich gemacht wird. Hierdurch wird eine Änderung des jetzt gemeinſchaftlich geplanten Ausganges für dieſe beiden Treppenhäuſer notwendig.

Ferner iſt bei der Treppe die Podeſtbreite von nur 1,30 m zu beanſtanden, ebenſo der Umſtand, daß der obere Lauf und der Austritt in Höhe des II. Ranges keine Fenſter beſitzt.

Für die 238 Perſonen des II. Ranges ſind in ſeitlichen Umgängen Garderoben von je 15 m Länge günſtig angeordnet.

Über dem Foyer des I. Ranges iſt als eine beſondere Annehmlichkeit für die Beſucher des II. Ranges ein durch den Wortlaut des Programms eigentlich ausgeſchloſſenes Foyer angelegt, das bei dem gleichen Flächeninhalt wie im IJ. Rang nur 3,30 m hoch iſt.

Die Lage der Toiletten, die wiederum an einer anderen Stelle liegen als im I. Rang, iſt als ſchlecht zu bezeichnen, da dieſelben ſchwer auffindbar, nur durch das Foyer erreichbar ſind und außerdem unmittelbar neben dem Buffet liegen.

Der Zuſchauerraum des II. Ranges enthält in dem bis zum Proſcenium durchgeführten Range ſeitlich nur je 12 Plätze und im übrigen 8 Bankreihen der Bühne gegenüber. Hierfür werden ſich im allgemeinen gute Sehlinien entwickeln laſſen. Außerdem ſind 2 Proſceniums⸗ logen angeordnet.

Im übrigen läßt die Form und die Steigung der Decke darauf ſchließen, daß die Akuſtik des Hauſes gut geraten wird.

Für die Bühne iſt bei der geforderten Proſceniumsbreite von 9 m eine Breite von 18 m gewählt, die mit Rückſicht auf die genügender Deckung wegen erforderliche Proſpektlänge von 13 m etwas knapp erſcheint. Bei der vorhandenen Tiefe von 10 m wird es nur mit Ein ſchränkung gelingen, 4 vollſtändig ausgeſtattete Gaſſen zu entwickeln. Die Hinterbühne hat eine Breite von 13 m und eine Tiefe von 5,30 m und beſitzt hierdurch den Vorzug, daß die auf der Hauptbühne benutzten Proſpekte auch auf der Hinterbühne unmittelbar aufgehängt werden können.

An die Hinterbühne ſchließen ſich zu beiden Seiten die Räume für die Unterbringung der Kuliſſen und Proſpekte, ſowie die Räume für Möbel und Requiſiten. Hierdurch wird die Hinterbühne nur in beſchränktem Umfange für die Vorbereitung größerer Aufbauten benutzbar bleiben.

Die Teilung des Kuliſſenmagazins in 2 Räume ergibt für den Betrieb gewiſſe Vorzüge. Eine Vergrößerung der Kuliſſenräume auf das im Programm geforderte Maß iſt durch Verbreiterung