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Wettbewerb zur Erlangung von Plänen für die Errichtung eines Stadttheaters in Gießen : Urteil des Preisgerichts / Kullrich, Brauchbach, Bücking, Fromme, L. Georgi, Gerbel, Haubach, Mecum, Schaffstädt, Steingoetter, K. Winn
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Für die Verwendung der Bühne zu Konzertzwecken denkt ſich der Verfaſſer ein Podium von 160 qm auf der Bühne errichtet.

Außerdem ſieht er an der Hinterwand über der Hinterbühne das Fernwerk für die Orgel in geſchickter Anordnung vor. 3

Das Orcheſter beſitzt ausreichende Größe, wird aber durch den Überbau der Logen neben dem Proſcenium entſchieden beeinträchtigt, da die Schallöffnung auf 2,20 m Breite und 7,80 m Länge eingeſchränkt wird.

Der Verfaſſer wählt für die Außenarchitektur des Zuſchauerhauſes Barockform, während er das Bühnenhaus mit dem Kuliſſenanbau als eine mittelalterliche Ritterburg mit Zinnen und Türmen ausbildet. Über dem vorderen Teil des Zuſchauerhauſes liegt ein horizontales Dach, während über dem Zuſchauerraum ſelbſt ein kurzes Manſarddach ſichtbar wird. Bei dem Bühnen⸗ hauſe ſelbſt wird nur an einer kleinen Stelle ein ſteiles Dach ſichtbar. Alle übrigen Dächer des Bühnenhauſes ſind horizontal.

Es iſt dem Verfaſſer nicht gelungen, dieſeZwei Welten in befriedigender Weiſe zu einer harmoniſchen Erſcheinung zu vereinigen.

Der Entwurf III(KennwortSemper) plant ein 8 m breites und 12 m tiefes Veſtibül, dem ein 2 m tiefer Windfang vorgelagert iſt. Vor dem Windfang liegt nochmals eine 5 m breite, von Säulen getragene offene Vorhalle, welche die Unterfahrt aufnimmt, und ſeitwärts auf 5 Stufen die Zugänge für das zu Fuß ankommende Publikum enthält. In dem Veſtibül liegen rechts und links in der Nähe des Eingangs praktiſch, aber leider etwas dunkel, 2 Kaſſenräume. An dieſe ſchließen ſich die Zugänge zu den Treppen des II. Rangs, darauf folgen die Zugänge zu den Treppen des I. Rangs und im Hintergrunde des Veſtibüls 3 Türen, welche auf den 3 m breiten, halbkreisförmig um das Zuſchauerhaus herumgeführten Korridor führen. Neben dieſen Eingangstüren finden ſich Zugänge zu dem eben erwähnten Treppenhauſe des I. Rangs, die den Parkettbeſuchern den Zutritt zum Foyer ermöglichen. Hinter dieſen Türen verbreitert ſich der Korridor auf 7 m und enthält ſchön angeordnete, auf jeder Seite 13 m lange Garderoben, vor denen für das Publikum 4,40 m Flurbreite verbleibt. An die Garderoben ſchließen ſich nach dem Bühnenhauſe zu rechts und links Ausgänge für das Parkett in einer Geſamtbreite von je 6 m an, die außen als große Niſche mit vorgelagerten und von Säulen getragenen Balkonen in die Erſcheinung treten. Die große Breite dieſer Ausgänge, die ſich gegenüber liegen, läßt befürchten, daß der Zuſchauerranm unter Zugerſcheinungen zu leiden haben wird. Hinter dieſen Eingängen liegen in günſtiger und ausreichender Lage die Toiletten für Herren und Damen. Im Zuſchauerraum, der die für die vorliegenden Verhältniſſe außer⸗ gewöhnliche Breite von 18 m aufweiſt, finden ſich, vom Proſcenium aus gerechnet, rechts und links eine Proſceniumsloge, ein Zugang zu den erſten 4 Sitzreihen des Parketts, darauf 3 Logen zu 5 Perſonen und dann 4 Zugänge zu den üblichen Sitzreihen im Parkett. Die Breite des großen Zuſchauerraums iſt auf dieſe Weiſe durch Logen mit großen Vorräumen ſo eingeengt, daß für eine gute Geſtaltung der Sehlinie in der Mitte nur eine Geſamtbreite von 11 m zur Verfügung ſteht. Um möglichſt viel Plätze im Parkett unterzubringen, iſt der Verfaſſer gezwungen, ſein Zuſchauerhaus 19 m tief zu machen und 19 Sitzreihen anzuordnen. Dabei wird der Weg, den die Beſucher z. B. der 5. Reihe innen bis zu ihrem Ausgang zu machen haben, recht er⸗ heblich, da er etwa 10 m beträgt. Die Steigung der Sitzreihen im Parkett iſt anfangs eine ſchwache, vergrößert ſich nach hinten zu, wird aber nicht günſtige Sehlinien ergeben, wenn auch die Neigung der Bühne dieſe verbeſſern hilft. Das Parkett umfaßt insgeſamt 383 Sitzplätze.

Für den J. Rang ſind 228 Sitzplätze vorgeſehen, die ſich einſchließlich der Proſceniumsloge auf 10 Logen und auf 7 Sitzreihen an der Rückfront des Zuſchauerhauſes verteilen. Für die Logen ſind in deren Vorräumen bis zu 6 Stufen angeordnet; dadurch wird die Benutzung dieſer Vorräume für Garderobezwecke illuſoriſch gemacht. Die Länge der Garderoben für die Beſucher des I. Ranges, die immer noch auf jeder Seite etwa 11 m beträgt, reicht aus. Die Rang treppe entſpricht den Anforderungen, kommt aber für die Geſtaltung des Raumes weder im Parkett noch im erſten Obergeſchoß zur Geltung. Die Fenſter des Treppenhauſes, welche nach dem Veſtibül führen, ſind polizeilich nicht zuläſſig. Der Antritt dieſes Laufes wird daher durch Tageslicht nicht zu beleuchten ſein.

Der Erfriſchungsraum hat eine T⸗Form von 13 m Tiefe und 8 bezw. im Balken 19 m Breite. In die Enden dieſes Balkens ſind die Buffets eingebaut. Die gezeichnete Verbindung der Treppe zum II. Rang mit dem Erfriſchungsraum dürfte praktiſch unausführbar ſein. In dem Treppenhaus zum IJ. Rang liegt nämlich auch die zum II. Rang führende Treppe, welche in geringer Höhe über den Läufen der erſten Treppe angeordnet iſt. Eine Austragung dieſer