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Wettbewerb zur Erlangung von Plänen für die Errichtung eines Stadttheaters in Gießen : Urteil des Preisgerichts / Kullrich, Brauchbach, Bücking, Fromme, L. Georgi, Gerbel, Haubach, Mecum, Schaffstädt, Steingoetter, K. Winn
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Das Foyer hat eliptiſche Form mit einem größten Durchmeſſer von 13,50 und einem kleinſten von rund 10 m und reicht unmittelbar bis an die Rückwand des Zuſchauerhauſes, ſodaß der Umgang an dieſer Stelle durch das Foyer unterbrochen iſt. Da außerdem das Buffet an der Rückwand des Zuſchauerhauſes liegt, wird die Verbindung der beiderſeitigen Umgangshälften erſchwert ſein.

Im II. Rang liegen 268 Sitzplätze, die auf 9 Bankreihen verteilt ſind.

Die Garderoben liegen zum Teil in dem Umgang, zum Teil an einem Foyer, das ſich über der größeren Hälfte des unteren Foyer entwickelt. Auch hier wieder iſt die ungenügende Längenentwickelung der Garderoben zu tadeln.

Die erforderlichen Toiletten für Herren und Damen liegen wiederum an einer anderen Stelle wie in den unteren Stockwerken.

Das im Ausſchreiben nicht verlangte Foyer des II. Ranges zeigt eine übertrieben hohe Entwickelung und unvorteilhafte Beleuchtungsverhältniſſe. Auch iſt die Wand zwiſchen Zuſchauer haus und Foyer an dieſer Stelle in maſſiver Konſtruktion nicht mehr ausführbar.

Die Treppenanlage für den II. Rang ſieht leider am Eintritt mehrere unzuläſſige Winkel⸗ ſtufen vor und iſt auch ſonſt wegen ihrer kurzen Läufe und der ungenügenden Entwickelung der Podeſte zu beanſtanden.

Die Zuſchauerhausdecke iſt horizontal geführt und liegt über dem Bühnenfußboden 13 m hoch. Es ſteht zu befürchten, daß die Akuſtik hierunter leiden wird.

Die Entwickelung der Sehlinien bedarf namentlich für die Logenplätze und für die ſeitlichen Plätze des I. Ranges einer Verbeſſerung.

Der Verfaſſer ſtattet den Zuſchauerraum an den Seiten mit einer palaſtartigen Außen⸗ architektur aus, die ſich im Proſcenium als halbkreisförmige Säulenſtellung perſpektiviſch fortſetzt und dort durch einen in der Luft ſchwebenden Baldachin, der die Bühnenöffnung überdeckt, unter⸗ brochen wird. Da die Außenarchitektur im Hintergrunde, der Bühne gegenüber, nicht fortgeführt iſt und die glatte Decke ohne jede Schmuckform anſcheinend das freie Himmelszelt darſtellen ſoll, wird ſich eine unruhige Wirkung des Raumes, der ſcheinbar als Hof im Freien liegt, für den Beſucher ergeben.

Für die Bühne hat der Verfaſſer 18 m Breite und 12,50 m Tiefe vorgeſehen. Auch hier dürfte eine Verbreiterung der Bühne mit Rückſicht auf die notwendige Proſpektbreite von 13 m notwendig erſcheinen.

Die eigentliche Proſceniumsöffnung iſt 11,50 m breit, um die Anlage der Logen über dem Orcheſter zu ermöglichen; die Verengung des Proſceniums auf das vorgeſchriebene Maß von 9 m erfolgt durch einen feſten Mantel, der als Stoffdraperie von dem geſchilderten Baldachin herabhängt.

Die Hinterbühne hat eine nutzbare Breite von 8,50 m, bei nur 3.80 m Tiefe. Die Ver⸗ wendung derſelben wird durch dieſe geringen Maße ſehr eingeſchränkt und leidet ferner auch dadurch, daß das große Dekorationsmagazin auf dieſelbe mündet und ſeitlich ein Möbelfahrſtuhl angeordnet iſt.

Das Dekorationsmagazin iſt in ausreichender Größe vorhanden, durch eine Längsmauer in 2 Teile geteilt, auch mit einer Rampe von außen günſtig zugänglich gemacht. Der Transport von Proſpekten iſt jedoch bei der gewählten Lage erſchwert, da dieſelben auf der Bühne gedreht werden müſſen.

Die erforderlichen Umgänge ſind auf 2 kurze Korridore an der Hinterſeite der Bühne ein⸗ geſchränkt. Nur von dieſem aus ſind Zugänge für das Schauſpielperſonal vorgeſehen. Es fehlen mithin die für den Betrieb als unerläßlich zu bezeichnenden Zugänge zur Bühne in der Nähe des Proſceniums.

In Bühnenhöhe ſchließt ſich an den einen Korridor ein Konverſationszimmer von unnötiger Größe, ſowie ein Soliſtenzimmer, auf der anderen Seite ein Requiſitenraum und ein 2. Soliſten⸗ zimmer. Dieſer Requiſitenraum ſteht mit dem Umgang in unmittelbarer Verbindung, was nach den geltenden Vorſchriften unzuläſſig iſt. Der Verfaſſer ordnet die übrigen Soliſtenräume, die Chorzimmer, Statiſtenräume und Garderobenmagazine über den oben geſchilderten Räumen in 3 Obergeſchoſſen an.

Das Bureau des Direktors und die Tageskaſſe liegen ungünſtig im Keller.

In geſchickter Weiſe hat der Verfaſſer die vorgeſchriebenen Bühnenarbeitertreppen außerhalb des eigentlichen Bühnenraums neben dem Proſcenium angeordnet. Im Falle der Gefahr wird es hierdurch den Bühnenarbeitern in günſtigſter Weiſe ermöglicht, auf dieſer Treppe unmittelbar ins Freie zu gelangen.

Der Maler⸗ und Probeſaal liegt in ausreichender Größe über dem Kuliſſenmagazin.