heben wir hervor: Der Standpunkt in Betreff der prinzipiellen Frage wegen Verſtaatlichung der Volksſchulen iſt Ihnen bekannt und die Staatsregierung hat keinen Anlaß, davon ab⸗ zuweichen. Mein Vorgänger, Miniſter Dr. v. Müller, hat am 28. Februar 1894 hier die Frage der Verſtaatlichung der Volksſchulen als eine wohl nur akademiſche bezeichnet und die Anſicht ausgeſprochen, daß kein Anlaß beſtehe, an den Grundlagen unſeres Volksſchulweſens zu rütteln. Unterm 10. Dezember 1896 iſt auch in dieſem Sinne auf die Ime⸗ diateingabe des Epiſkopats über das Volksſchulweſen in Aller⸗ höchſter Entſchließung Ausdruck gegeben worden. Die Herren Erzbiſchöfe und Biſchöfe haben unter dem 24. Dezember 1896 in einer an den Prinz⸗Regenten gerichteten Eingabe auf die Be⸗ ſtrebungen hingewieſen, die auf eine Aenderung des in Bayern beſtehenden Verhältniſſes zwiſchen Kirche und Schule hinzielen und hatten der Meinung Ausdruck gegeben, daß dieſe Rich— tung in der letzten Zeit eine Wendung angenommen habe, die den Biſchöfen die Pflicht auferlege, an Allerhöchſter Stelle dahin zu wirken, daß der Kirche ihr Einfluß und ihr Recht auf die Schule bewahrt bleibe, wie es der allgemeine Wunſch des noch in ſeiner Mehrheit gläubigen Volkes ſei. Die Ein⸗ gabe ſchließt mit der Bitte, es mögen die altherkömmlichen Grundſätze der chriſtlichen Erziehung aus unſerer Volks⸗ ſchule nicht verdrängt werden. Der Allerhöchſte Entſcheid an den Erzbiſchof von München⸗Freiſing erklärt die Beſorg⸗ nis für unbegründet, daß die beklagten Vorgänge eine prin⸗ zipielle Aenderung der bayeriſchen Volksſchulen zur Folge haben könnten. Zugleich wird in dem Handſchreiben die Bitte des Epiſkopats, daß die bewährten Grundſätze der chriſtlichen Erziehung nicht aus den Volksſchulen verdrängt werden möchten, als auch den Allerhöchſten Abſichten ent⸗ ſprechend bezeichnet. Bezüglich der Simultanſchulfrage führte der Herr Miniſter aus: Unter Eingehen auf die prin⸗ zipielle Seite der Sache habe ich zu erklären, daß die Staats⸗ regierung in dieſer Hinſicht den vermittelnden Standpunkt der allerhöchſten Verordnung vom 26. Auguſt 1883 ein⸗ nimmt, die, wie ich glaube, ſich bewährt hat. Im üb⸗ rigen habe man in den vorangegangenen Verhandlungen geſehen, wie ſchroff ſich in dieſer Sache noch die Anſichten gegen⸗ überſtehen und daß auch aus dieſem Grunde das Feſthalten am vermittelnden Standpunkt immer noch das Beſte iſt. Die betreffende Verordnung enthält einen ausgiebigen Schutz der Minorität in Bezug auf die Errichtung neuer Simul⸗ tanſchulen beziehungsweiſe Umwandlung konfeſſioneller Schulen in ſolche. Diejenige Beſtimmung, welche den kirchlichen Ober⸗ behörden eine gewiſſe Befugnis in die Hand gibt, bezieht ſich nur darauf, daß, wenn der Erteilung zureichenden Re⸗ ligionsunterrichtes Hinderniſie im Wege liegen, die Zuſtim⸗ mung zur Errichtung von Simultanſchulen zu verſagen iſt. Neue Simultanſchulen können alſo auch, ſelbſt wenn die kirchliche Oberbehörde nicht einverſtanden iſt, errichtet werden, und das kommt auch hie und da vor. Weiter auf die Sache einzugehen habe ich keinen Anlaß, denn es iſt kein Antrag auf Abänderung der Verordnung geſtellt und ich kann Ihnen verſichern, daß ich noch nie einen Streit in dieſer Sache zu entſcheiden hatte, mit Ausnahme eines ein⸗ zigen, wo in einer Stadt einzelne Klaſſen ſimultan gemacht werden ſollten. Der Miniſter ſchloß: Das Volksſchulweſen iſt wohl der ſchwierigſte Teil meines Reſſorts; gerade die materiellen Fragen, die da der Löſung harren, gehören wohl zu den allerſchwierigſten. Das werden Sie meinen Darle⸗ gungen entnommen haben. Ich glaube aber, daß dieſe Dinge
zu einem befriedigenden Ende geführt werden und nament⸗ lich, wenn man ſich hütet, die materiellen Fragen mit politi— ſchen Streitfragen zu verquicken. dieſem Sinne wirken.
München. Verſchiedene Zentrumsblätter führen ſeit einiger Zeit einen Krieg gegen das ultramontane Erbauungsblatt „Pelikan“, das den Katholizismus fortwährend durch
Jedenfalls werde ich in
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Begünſtigung des tollſten Aberglaubens bloßſtellt und ſich insbeſondere in Sachen des Taxilſchwindels mit Ruhm be⸗ deckte. Dem Herausgeber, dem Prieſter Künzle, ſind aber mäch⸗ tige Bundesgenoſſen erſtanden. Künzle veröffentlicht nämlich ein Schreiben des Kardinalvikars Parocchi, in dem es heißt:
Der heilige Vater beſtätigt und erneuert den Segen, den er ſchon letztes Jahr Ihnen und Ihrer Zeitſchrift überſandte. Er ermutigt Sie dazu, mit ſichern Lehren und Andacht und Salbung in jenen Gegenden die Andacht zum allerheiligſten Sakrament zu verbreiten; denn es iſt der Mittelpunkt der katho⸗ liſchen Frömmigkeit... Empfangen Sie meine beſten Glück⸗ wünſche, die ich dem Herrn für Sie und Ihre Zeitſchrift dar⸗
bringe. Gegeben im Vikariate Ihr Lucid. Maria, Kardinal⸗ Vikar. Rom, 17. Februar 1898.
Ferner kann Künzle ſich auf ein Zeugnis des biſchöf⸗ lichen Ordinariats von St. Gallen berufen, das ihm be⸗ ſcheinigt,„daß alle Verdächtigungen und Anſchuldigungen gegen ſeine Perſon als unwahr und lieblos bezeichnet werden müſſen“. Künzle bemerkt dazu:
Da durch die Zentrumspreſſe ein neuer Sturm gegen den „Pelikan“ tobte und manche Blätter die ärgſten Verdächti⸗ gungen gegen meine Perſon vorbrachten, hat das biſchöfliche Ordinariat St. Gallen von ſich aus, ohne darum angegangen worden zu ſein, uns das Atteſt zugeſandt zur beliebigen Publi⸗ kation. Unſern lieben Leſern wird es angenehm ſein, aufs neue zu erfahren, daß ſowohl der heilige Vater in Rom als unſer hochwürdigſter Biſchof mit uns iſt.
In dem Artikel„Der falſche Myſticismus unſerer Zeit — ein Werk des Ultramontanismus“(Nr. 17) heißt es:
„Der ‚auf allen Verſtand verzichtende myſtiſche Duſel', jene Geiſtesrichtung,„deren Träger ohne Beſchäftigung mit allerhand mehr oder minder abgeſchmackten, mindeſtens gänzlich unbeglaubigten ‚Wundern“,„Prophezeiungen“, ‚Heilungen“, ‚Ge⸗ betserhörungen“ und ‚Erſcheinungen“, namentlich des Teufels, ſich anſcheinend recht wohl befinden“, wird eben von einer Macht gepflegt, gegen die auch die ‚Köln. Volksztg.“ nicht ernſt⸗ haft anzukämpfen wagt, ohne ſich ſelbſt aufzugeben. Dieſe Macht aber iſt der Ultramontanismus.“
Iſt das Voranſtehende nicht ein draſtiſcher Beleg dafür! Künzle, unter dem Schutze des„heiligen Vaters“ und ſeines Biſchofs fordert das Jahrhundert in die Schranken. Und das Jahrhundert hat wahrlich Eile, wenn es noch ſiegen will und nicht eine traurige Erinnerung für eine endlich geiſtig befreite Nachwelt ſein will, denn es geht raſch mit ihm zu Ende.
Aus Baden. Der bisherige Pfarrverweſer Mülhaupt zu Baltersweil wurde nach Bonn berufen; es tritt an ſeine Stelle Herr Czerwenka. Ueber den neuen Seelſorger der Gemeinde gehen dem„Altk. Volksbl.“ folgende Daten zu: Herr Joſ. Anton Czerwenka wurde am 7. Februar 1870 zu Pilſen geboren, beſtand im Juli 1890 am dortigen Ober⸗ gymnaſium die Maturitätsprüfung, ſtudierte am biſchöflichen Klerikalſeminar zu Leitmeritz 8 Semeſter Theologie und wurde am 17. Juni 1894 daſelbſt zum Prieſter geweiht. Vom 28. Auguſt 1894 bis 31. Juli 1896 war er als Ka⸗ techet in Morchenſtern bei Gablonz a. N. und von da bis Ende Mai 1897 als Kaplan in Radonitz bei Kaaden und ſodann wieder in Morchenſtern thätig. Er wandte ſich der altkath. Kirche zu, bereitete ſich vom Oktober 1897 an für die altkath. Seelſorge im altkath. Seminar zu Bonn vor und wurde zum Pfarrverweſer der Gemeinde Baltersweil beſtellt. Pfarrverweſer Mülhaupt übernimmt das Vorſteheramt des Paulinum in Bonn..
Bonn. Am 14. d. M. verſchied Geheimer Sanitätsrat Dr. Schäfer im Alter von 78 Jahren nach zweitägiger Krankheit, geſtärkt durch den Empfang der hl. Sakramente. Dr. Severin Schäfer war, wie wir dem Nachruf im„Altk. Volksbl.“ entnehmen,„einer der edelſten Vertreter unſerer hl. Sache, ein überaus treues Mitglied und einer der Gründer der


