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Die Vernichtung der katholisch-theologischen Fakultät in Gießen : ein dunkles Blatt in der neueren hessischen Geschichte : Vortrag im evangel. Männerverein / H. Steinwachs
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Zeit, wo Riffel es brauchte, war Schütz allmächtig in der katholiſchen Kirche Naſſaus. Wiederholt verlangte er im Land⸗ tage im Namen der Freiheit die Kündigung des Vertrags mit Heſſen, indem er zugleich die Gießener Fakultät mit Kot

beſpritzte. Endlich gelang es ihm. Die Theologieſtudierenden Naſſaus mußten Gießen fern bleiben, wenn ſie eine An ſtellung in Naſſau haben wollten.

Riffel und ſein Anhang beuteten jede Gelegenheit aus, um der Fakultät eins zu verſetzen. Als ein katholiſcher Theo⸗ loge zu Gießen, Georg Keilmann, deutſch⸗katholiſcher Pre⸗ diger in Offenbach wurde, titulierten die Riffelſchen Blätter die Gießener katholiſchen Theologieproſeſſoren nicht anders alsSchneidemühler, ſo daß Profeſſor Schmid ſich ge⸗ zwungen ſah, ein kleines Schriftchen herauszugeben, in welchem er ſich mit den Deutſchkatholiken auseinanderſetzte. ImFrank⸗ furter Journal und anderen ähnlichen Blättern wurde Schmid deshalb als Ultramontaner, Jeſuit, Dunkelmann bezeichnet. Hofgerichtsadvokat Dr. Welker beſchuldigte in demſelben Blatt Prof. Dr. Hartnagel, ein Kind aus gemiſchter Ehe unrecht⸗ mäßig getauft zu haben. Eine ſpätere gerichtliche Entſcheidung fiel zu Gunſten Dr. Hartnagels aus. Aber für die erſte Zeit wirbelte auch dieſe Angelegenheit viel Staub auf. Der Riffelſche Anhang aber zog die Konſequenz:Seht, ſogar die Schneidemühler ſind noch zu katholiſch für dieſe Gießener; alſo fort mit der katholiſch⸗theologiſchen Fakultät von Gießen.

Nun rückte das Jahr 1848 heran. Niemand verſtand den Freiheitsſchwindel dieſes Jahres gründlicher auszubeuten, als die Ultramontanen. Auch Riffel bewarb ſich um ein Mandat zur Frankfurter Nationalverſammlung; mündlich und ſchriftlich wandte er ſich an ſeine Mitbürger:Die Frei⸗ heiten, Erleichterungen und Verbeſſerungen, die wir bean ſpruchen, ſind: 1. Erſetzung der von Anfang an verfehlten Bundesverfaſſung durch eine kräftige, auf dem Prinzipe der Volksſouveränität baſierte Reichsverfaſſung, 2. Gleiche poli⸗ tiſche Rechte aller, ohne Unterſchied des Glaubens und Standes, Trennung von Kirche und Staat, 3. Unbeſchränkte Wähl⸗ barkeit und Wahlfähigkeit eines jeden Staatsbürgers zu poli⸗ tiſchen und Gemeindeämtern, 4. Volle Preßfreiheit und Aburteilung der Preßvergehen durch Schwurgerichte, 5. Auf⸗ hebung des unnützen Hofſtaates und dadurch von ſelbſt ein⸗ tretende Verminderung der Zivilliſten und Apanagen, 6. Freies Vereins⸗ und Verſammlungsrecht, 7. Unbedingte Lern⸗ und Lehrfreiheit u. ſ. w. Im Namen dieſer Freiheit verlangte man Abſchaffung ſowohl des Bienniums, d. h. der Vorſchrift, zwei Jahre auf der Landesuniverſität zu ſtudieren, als auch des akademiſchen Trienniums für das Großherzogtum Heſſen. Das Miniſterium Jaup gewährte die Forderung, ohne den akademiſchen Senat auch nur um ein Gutachten darüber auf⸗ zufordern. Jaup, ein ebenſo wohlwollender als freiſinniger Mann, bedachte nicht, daß eine Partei exiſtierte, welche die Unterrichtsfreiheit nur verlangte, um ſie zu Gunſten des Papſttums in das gerade Gegenteil zu verwandeln. Jetzt war das Heil der Fakultät nur noch auf einen Mann ge⸗ ſtellt; das war Biſchof Kaiſer, und auch der ſtarb im De⸗ zember 1848.

Wohl wurde Prof. Dr. Leopold Schmid vom Mainzer Domkapitel zum Biſchof gewählt und die Regierung berief ihn als erwählten Biſchof in die I. Kammer. Allein ohne den durch verſchiedene Bullen feierlich und ausnahmslos zu⸗ geſagten Informationsprozeß anzuordnen, verwarf Pius IX. die Wahl und ordnete eine Neuwahl an. Die Darmſtädter Regierung gab nach und der Papſt beſtätigte Wilh. Emmanuel v. Ketteler; er wurde im Juni 1850 in ſeine neue Würde eingeführt. Am Schluß des Winterſemeſters 1850/51 zweifelte in Gießen niemand mehr, daß es mit der katholiſch⸗theologiſchen Fakultät zu Ende ſei. Beim Wiederbeginn der Vorleſungen ließ ſich kein katholiſcher Theologe blicken. Die Fakultät war nicht mehr, obwohl nicht ein einziges Schriftſtück weder ſei⸗ tens der Regierung noch ſeitens des Biſchofs an ſie gelangt

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war. Erſt im Mai 1851 kam das erſte und letzte Doku⸗ ment in der Sache nach Gießen, in welchem das biſchöfliche Ordinariat zu Mainz dem Dekanat der Fakultät mitteilte, Se. biſchöflichen Gnaden habe es als eine dringende Ge⸗ wiſſensangelegenheit angeſehen, zu handeln, wie ſie gehandelt.

Das war die Kampfesweiſe des alten heidniſchen Rom, das iſt auch die Kampfesweiſe des papiſtiſchen Rom. Ich brauche nicht zu ſagen, wohin wir ſeit jenen Tagen gekommen ſind: es liegt vor aller Augen und der Einfluß Roms wächſt von Tag zu Tag: Gerade in unſeren Tagen ſtürmt es vor, als ob es noch am Schluß des 19. Jahrhunderts am Ziele ſeiner Weltherrſchaftspläne ankommen wolle. Und was will es nach Erreichung dieſes Ziels? Nichts anderes als die Haupt⸗ güter unſerer Kultur und Geſittung vernichten. Wer das nicht ſieht und darin Uebertreibung findet, der ſchaut nicht klaren Auges hinein in die Dinge, wie ſie ſich um uns ge⸗ ſtaltet haben und immer mehr geſtalten. Rom iſt mächtig geworden, das ſteht unleugbar feſt. Seinem Treiben muß ein Ende gemacht werden, ehe die Nacht der römiſchen Un⸗ freiheit und Unkultur ſich wieder über uns und die Völker der Erde legt. Und dies, iſt nur möglich, wenn alle rom freien religiöſen Kräfte ſich ſammeln und über alle kleinen reli giöſen Unterſchiede hinwegſehend in Bekämpfung des ſchlimmſten Feindes der Menſchheit gemeinſame Sache machen. Unſere germaniſchen Vorfahren haben die alte abfaulende romaniſche Welt zertreten. Seien wir ihrer nicht unwürdig!

Friedensgloſſen zum Apoſtolikum. II.(Fortſetzung.) Demgeſtorben, begraben des Apoſtolikum folgt: abgeſtiegen zu den Untern ein Satz, der zum Streitworte geworden iſt. Zum Streit worte aber ward er wohl weſentlich wegen der hier gewöhn⸗ lichen, den lateiniſchen Text nicht wahrenden Uebertra⸗ gung:abgeſtiegen zur Hölle. In dieſer Uebertragung iſt weniger das Apoſtolikum als der durch das Apoſtolikum nicht gelehrte Höllenglaube feſtgehalten ein Glaube, der allerdings viele chriſtliche Jahrhunderte hindurch geherrſcht hat.

Die vordere Grundlage für dieſen Höllenglauben dürfte der altjüdiſche Volksglaube vom Scheol mit der Gehenna geweſen ſein. Dem entſprach in der griechiſch⸗römiſchen Mythologie der Hades mit dem Tartarus. Die germa⸗ niſche Mythologie brachte dazu den Hel⸗(oder: Hell a)Glauben, der zu dem deutſchen Namen Hölle geführt hat. Zu all dem kam buchſtabenmäßige Auffaſſung vieler Schriftſtellen, nament⸗ lich der Parabel vom reichen und armen Manne, ſowie Verkennung der ſymboliſchen Sprache der Apokalypſe in ihrem Worte vomfeurigen mit Schwefel brennenden Pfuhle, das, wie die Parabel vom reichen und armen Manne, dem End⸗ gerichte gilt, der erſt durch dieſes herbeizuführenden großen Scheidung.

Ein Abſteigen des Herrn zu ſolcher Hölle iſt im Apo ſtolikum nicht zu ſuchen. Dies ſagt nur, der Herr ſei nachdem er, zufolge der vorausgeſchickten Sätze, die Sühne für die ganze Welt geworden abgeſtiegen zu den Untern (vad inferos, nicht:ad infernum). Das kann auch übertragen werden:abgeſtiegen zu den Geſtorbenen. Es wird voll gedeckt durch den erſten Petrusbrief und deſſen Hinweiſung auf den Herrn alsgetötet nach dem Fleiſche, aber lebendig gemacht nach dem Geiſte, worin er auch hinging und den Geiſtern im Gefängniſſe predigte, die einſt ungehorſam geweſen, als die Langmut Gottes zuwartete in den Tagen des Noah(1 Petr. 3, 18 f.). Dabei ſind die hier hervorgehobenen Geiſter nur beiſpielsweiſe her⸗ vorgehoben; denn weiter folgend(1 Petr. 4, 6) ſagt Petrus allgemein, das Evangelium ſei verkündigt worden den Toten, auf daß ſie ſelig werden ſollten. Alſo bezweckte der Herr

durch ſein Abſteigen zu den Untern, ſeinem Erlöſungswerke *