in der Uebung der ihrem Stande eigenen Tugenden zu er⸗ iehen“
8 Das war nach Kardinal Conſalvi die Geſinnung des Papſtes. Anſtatt der Schulen und Univerſitäten will der⸗ ſelbe Seminarien und er beruft ſich dafür auf das Konzil von Trient, wodurch angeordnet wird, daß in jeder Diözeſe „Seminarien errichtet und in dieſen Knaben vom 12. Jahre ihres Alters an, vorzugsweiſe aus den ärmeren Ständen, auf Koſten der Kirche für den geiſtlichen Stand erzogen und gebildet werden ſollten.“ Aber das Konzil verlangt nicht bloß Seminarien mit Ausſchluß der Univerſitäten, vielmehr werden vom Konzil wiederholt den Univerſitäten und ins⸗ beſondere den katholiſch⸗theologiſchen Fakultäten daran die ihnen früher erteilten Privilegien aufs feierlichſte beſtätigt und außerdem auch noch in Betreff der Seminarien die Vorſchrift gegeben, daß in denſelben alle wichtigeren Unterrichtsgegen⸗ ſtände von Doktoren, Magiſtern und Licentiaten, d. h. auf den Univerſitäten Graduierten vorzutragen ſeien. Wir er⸗ kennen daraus, daß ſelbſt ſogenannte ökumeniſche Konzilien für den Papſt nur dazu da ſind, um ſie nach Bedarf zu inter⸗ pretieren. Dazu kommt noch, daß die betreffende Beſtimmung des Trienter Konzils eine disziplinäre, keineswegs für alle Zeiten geltende iſt; daß ſie im 19. Jahrhundert gar nicht mehr anwendbar iſt. Damals waren die Gymnaſien im Ent⸗ ſtehen begriffen, heute ſind es abſolvierte und bereits ſelbſtändig gewordene Gymnaſiaſten, die in das theologiſche Studium eintreten. Um dem Papſt zu genügen, müßten wir unſere heutigen Bildungsverhältniſſe auf die des 16. Jahrhunderts zurückſchrauben. Dahin geht ja auch das Streben unſerer heutigen Ultramontanen. Kaum zur Herrſchaft gelangt, hatten ſie in Bayern nichts Preſſanteres zu thun, als das achte Schuljahr in den Volksſchulen zu kaſſieren. Daß dieſe Sekte auch in Oeſterreich jetzt oben iſt, das beweiſt der neuliche Beſchluß des Wiener Gemeinderates, das nach ſchweren Schlappen gegründete Pädagogium nächſte Oſtern eingehen zu laſſen. Die mit fabelhaften Einkünften dotierten ungar⸗ iſchen Biſchöfe haben für die Volksbildung ſoviel wie nichts gethan. Wenn es mit dem deutſchen Katholizismus heute vielfach beſſer ſteht, als etwa in den romaniſchen Ländern, wenn wir Theologen wie Langen, Reuſch, Döllinger, Kuhn, Hirſcher, Staudenmayer, Möhler ꝛc. aufweiſen können, die ſich mit den Koriphäen proteſtantiſcher Wiſſenſchaft meſſen können, ſo ſind nicht die Päpſte daran ſchuld, ſondern die Schulen, die nicht durch den Klerus, oſtmals ohne ihn und ſehr häufig ſogar trotz ihm von deutſchen Regierungen ins Leben gerufen worden ſind. Der Papſt will Seminarien für die Ausbildung des Klerus und verabſcheut Schulen, in welchen auch der Staat ein Wort mitzureden hat, weil, heißt es in der Dar⸗ ſtellung des Kardinals Conſalvi, dadurch die Rechte der Bi— ſchöfe verletzt würden. Von den Rechten des katholiſchen Volkes ſpricht Se. Heiligkeit nicht. Das hat keine Rechte. Rechte des katholiſchen Volkes werden von den Vati⸗ kanern nur in feindlicher Abſicht dem Racker Staat gegen⸗ über ausgeſpielt. Der Papſt will nur Seminarien unter der unumſchränkten Gewalt des Biſchofs, und zwar ſollen die zukünftigen Prieſter ſchon von zarter Jugend an, im Alter von 12 Jahren, unter der Aufſicht und gänz⸗ lichen Abhängigkeit von den Biſchöfen ſtehen. Arme Eltern ſollen ihre Kinder dazu hergeben, ſo ſpricht es das Trienter Konzil aus. Es wird ihnen koſtenfreie Er⸗ ziehung und ein reiches und ehrenvolles Leben in Ausſicht geſtellt. Die armen verkauften Sklavenkinder, in ſorgfältig bewachte Seminarsmauern eingeſchloſſen, erfahren bald, daß es zweierlei Leben gibt, ein geiſtliches und ein weltliches, zwei Wege, die beide zum Himmelreich führen, aber der Weg durch die Welt wird den armen Jungen als ſo ſchlecht und verwerflich dargeſtellt, daß ſie nur das geiſtliche Leben wählen können. Will einer nicht, ſo werden mit überlegener Päda⸗ gogik Zureden, körperliche Züchtigungen, Angriffe auf ſeine
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Ehre, Hinweiſe auf die Schande, die ihm bevorſtehe, angewandt, und der arme Jüngling, der in ſich ſelbſt keinen Halt hat, mit der Außenwelt außer Zuſammenhang ſteht, wählt endlich frei das geiſtliche Leben. Damit er auch ſpäter ſeinem Stande nie untreu werden könne, erhält er eine Vorbildung, die ihn nur für das Geſchäft ſeines Standes befähigt. Zieht er die Kutte aus, ſo bleibt ihm nichts anders übrig, als jenen 60 franzöſiſchen Prieſtern, die nach ſtatiſtiſchem Ausweis als Portiers oder Trambahn⸗Kondukteure in Paris ihr Leben friſten.
Es iſt ein furchtbares Wort, welches Conſalvi ſeinem Herrn in den Mund legt:„unter gänzlicher Abhängig⸗ keit von den Biſchöfen!“ Nun denke man ſich etwa einen Biſchof, wie den verſtorbenen Kardinal⸗Erzbiſchof Melchers von Köln, von dem mir Profeſſor Lutterbeck in Gießen oft erzählte und auch aus perſönlicher Beobachtung viel erzählen konnte. Hatte er doch auf die Bitten von deſſen Angehörigen den jungen Prieſter Melchers eine Zeitlang in ſeinen Schutz genommen, weil die Seinigen nicht wußten, ob er nur an heiliger Verſimpelung kranke, oder fürs Irrenhaus reif werde. Als derſelbe für den erzbiſchöflichen Stuhl von Köln in Frage kam, da warnte Lutterbeck die preußiſchen Staats⸗ männer wie vor einem großen Unglück, welches der Kölner Diözeſe wie dem preußiſchen Staate drohe. Allein der maß⸗ gebende Staatsmann blickte durch die Brille der katholiſchen Abteilung im Kultusminiſterium. Als Profeſſor Michelis ihm im Anfang der ſiebziger Jahre zu Köln einen Beſuch machte und erklärte, ſein Gewiſſen verbiete ihm, die neuen Dogmen anzunehmen, da ſagte der Erzbiſchof Melchers:„Ein guter Prieſter hat kein Gewiſſen; er thut, was der Papſt will; wär's Unrecht, hat nicht er, ſondern der Papſt die Verant⸗ wortung.“— Nun denke man, ein Mann in ſolcher Ver⸗ faſſung und von ſolchen Grundſätzen mit einer Art ſouverainer Omnipotenz und Unverantwortlichkeit in Beherrſchung ſeiner Diözeſanen ausgeſtattet, als höchſte Inſtanz in allen Er⸗ ziehungsfragen, beſonders in Betreff der zum Prieſterſtande beſtimmten Jugend, und dazu die Anweiſungen des hl. Triden⸗ tiner Konzils und Sr. Heiligkeit Pius VII.! Muß einem da nicht Grauen erfaſſen, wenn man an die armen Studie— renden denkt, die von zarter Jugend auf in gänzlicher Ab⸗ hängigkeit von dieſem ungeheuerlichen Weſen gehalten werden. Darf dies wirklich das letzte Ziel der Erziehung ſein: gänz⸗ liche Abhängigkeit, Unfreiheit, Unſelbſtändigkeit? Iſt nicht alle wahre Erziehung die Erziehung zur Freiheit?
(Schluß folgt)
Korreſpondenzen und Berichte.
Württemberg. Nach vielen vergeblichen Vorverhandlungen hat endlich am 16. März die Kammer der Abgeordneten das Reverſaliengeſetz nach einer nur zweiſtündigen Verhandlung in namentlicher Abſtimmung einſtimmig angenommen. Die „Allg. Ztg.“ enthält in Nr. 73 zur Orientierung über die Sache folgende Darſtellung:
Das Geſetz trifft Beſtimmungen darüber, wie die landes⸗ herrlichen Kirchenregimentsrechte über die evangeliſche Landes⸗ kirche, die jetzt dem König als summus episcopus zuſtehen, beim Uebergang des Thrones an die katholiſche Linie auszu⸗ üben ſind. Dieſe Beſtimmungen ſind in einem kirchlichen Ge⸗ ſetz zu treffen, das inſoweit der ſtaatsgeſetzlichen Sanktionierung bedarf, als ſeine Anordnungen in das ſtaatliche Gebiet über⸗ greifen. Die Verfaſſung von 1819 hatte in dieſer Beziehung nur in§ 76 beſtimmt, daß eintretenden Falls die früheren Religionsreverſalien aus den Zeiten der Herzoge Karl Alexan⸗ der, Karl Eugen, Ludwig Eugen und Friedrich Eugen wieder in Kraft treten ſollten. Nach dieſen Reverſalien hatte an Stelle des summus episcopus der„Geheime Rat“(das heißt das Staatsminiſterium ſamt den ihm beigegebenen Staats⸗ räten) zu treten. war in dem herzoglichen, durchaus proteſtantiſchen Württemberg die gegebene Löſung; im jetzigen
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