Druckschrift 
Johann Kaspar Goethe als Gießener Doktorand / von Dr. Reinhard Frank, Professor der Rechte in Gießen
Seite
6
Einzelbild herunterladen

6

für Geldſtrafen hafte, die von dem Erblaſſer verwirkt wurden. Die Strafe treffe die Perſon des Delinquenten, nicht deſſen Ver⸗ mögen, die Perſon aber ſei mit dem Tode weggefallen. Der Kritiker beanſtandet dieſe Anſicht. Wenn der Erbe die persona defuncti repräſentiere, ſo müſſe das auch quoad poenas pecu- niarias gelten;der A. Senckenberg aber, ſo modo zu Gießen iſt, habe nach ſchlauer Advokatenſitte die im Terte vertretene Anſicht dem Publiko weiß machen wollen, da er als Erbe des Joh. Eras.(?2) Schaumburgeri wegen deſſen zu niedriger Ver⸗ mögensdeklaration habe beſtraft werden ſollen.

An dieſe Bemerkung knüpft ſich die Frage: was ſoll das A. Senckenberg bedeuten? Ein Vorname kann damit nicht gemeint ſein; denn der älteſte Bruder, von dem das erwähnte Glückwunſchſchreiben herrührt, hieß Heinrich Chriſtian(nicht, wie ſehr häufig geſchrieben wird, Heinrich Chriſtoph), der zweite war Arzt und hieß Johann Chriſtian, der dritte Johann Eras⸗ mus. Nun nennt auch Joh. Wolfg. Goethe den letztern einen Rabuliſten(Wahrheit und Dichtung 1. Buch), und es iſt daher immerhin denkbar, daß ſich die Notiz auf ihn bezieht, ob⸗ wohl wenigſtens von einem längeren Aufenthalte dieſes Senckenberg in Gießen nichts bekannt iſt. Aber daneben beſteht die Möglichkeit, daßA die übliche Abkürzung für Autor ſein ſoll, und im unmittelbaren Anſchluſſe hieran entſteht die Frage: war Johann Kaſpar Goethevielleicht gar nicht der Verfaſſer der unter ſeinem Namen veröffentlichten Diſſertation? Ifſt die Autor⸗ ſchaft etwa auf einen der Brüder Senckenberg zurückzuführen?

Soviel ich weiß, hat ſich noch niemand mit dieſer Frage be⸗ ſchäftigt. Auf den erſten Blick erſcheint ſie vielleicht als ein Frevelan dem Namen des alten Goethe. Aber dennoch muß ſie auf⸗ geworfen werden, nicht nur wegen der erwähntenzeitgenöſſiſchen Be⸗ merkung, ſondern auch ausallgemeinen literarhiſtoriſchen Gründen.

Die Eingeweihten, zu denen in erſter Linie die Bibliothekare gehören, wiſſen längſt, wie ſchwer es iſt, die Autorſchaft von Diſſertationen aus den beiden letzten Jahrhunderten zu beſtimmen. Lange Zeit ſah man ſchlechthin den Profeſſor, der als Dekan, Promotor oder Praeſes betheiligt war, als Verfaſſer an. Dieſe Annahme ſtützte ſich nicht nur auf alte Ueber⸗ lieferungen, ſondern auch auf Beſtimmungen in den Statuten einzelner Univerſitäten, auf Viſitationsabſchiede und dergleichen mehr. Bei näherem Zuſehen aber zeigt ſich, daß die erwähnte Auffaſſung bei weitem nicht ſo allgemein ſtichhält, als man früher meinte. Es ſei mir geſtattet, auf die noch nicht genügend