der Univerſität Gießen. 117
abermalige Vertheilung der Stipendien-Stiftungen zur Folge, für welche die territoriale Zugehörigkeit der beitragspflichtigen Orte maßgebend war ¹); bei dieſer Gelegenheit ſind wohl auch die Ur— kunden über die bis 1650 geſtifteten Stipendien zwiſchen den beiden Univerſitäten Marburg und Gießen entſprechend vertheilt worden.
Im Anhang theile ich den allerdings lückenhaften Beſtand der im Beſitze der Univerſität Gießen befindlichen Urkunden, welche die älteren, vorſtehend beſprochenen, Stipendien der Univerſität be⸗
trefften— des Zuſammenhangs wegen iſt noch eine Stiftungs— urkunde des Jahres 1725 beigefügt— in Regeſtenform mit. ²)
Die Verſchreibungen bieten um deswillen ein beſonderes Intereſſe, weil dieſelben die rechtliche Grundlage einer Anzahl von ſogenann— ten Tiſchſtipendien unſerer Univerſität und der noch bis heute von einzelnen heſſiſchen Orten zu der Stipendiaten-Kaſſe geleiſteten Bei— träge bilden. Eine wunderliche Erſcheinung iſt es allerdings, daß der Satz von 20— 30 Gulden, der 1559 als hinreichend für den jährlichen Unterhalt eines Studenten galt, im Laufe von 3 ½ Jahr⸗ hunderten auf der gleichen Höhe ſtehen blieb, ſo daß noch heute eine Reihe von zum Theil recht bedeutenden Städten des Landes ſich mit der Univerſität für die Präſentation ihrer Stipendiaten durch die Einzahlung von— genau 34 Mk. 29 Pf., bezw. 51 Mk. 43 Pf., abfindet. Einzelne Beiträge ſcheinen im Laufe der Jahre erheblich reducirt, die Abführung anderer ganz ins Stocken gekommen zu ſein. K²) Bezüglich der Ausführung jener älteren Stiftungen beſteht daher im Ganzen das ſcharfe Urtheil des großen Landgrafen noch heute zu Recht,„daß zu ſolchem Werke gar mit keinem Eifer noch Ernſt gethan werden wolle“. Um ſo weniger darf allerdings einer Reihe von zum Theil glänzenden Stipendien-Stiftungen, die in neuerer Zeit für unſere Hochſchule begründet wurden, in dieſem Zuſam—
menhang vergeſſen werden.
¹) Vertrag vom 19. Februar 1650(am eben angef. Ort, Beilagen S. 24 ff.). ²) Erſtmals hat auf dieſelben O. Buchner im 4. Jahresbericht unſeres Ver⸗ eins S. 63 ſſ. aufmerkſam gemacht und ihren Inhalt in Kürze mitgetheilt. ²) Vgl. die folgenden Anmerkungen.


