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33 Bedürfniß neuer Curſe über Griechiſche und Lateiniſche Gram⸗ matik noch nicht beſeitigt, welche jeder künftige Gymnaſiallehrer aus dem philologiſchen Geſichtspunkte hören muß; er hat in jedem Semeſter dem philologiſchen Seminar beizuwohnen, dann noch der Exegeſe eines Griechiſchen und derjenigen eines La⸗ teiniſchen Schriftſtellers, von denen, iſt der Gymnaſialunterricht nur einigermaßen zweckmäßig geweſen, ein großer Theil ſchlech⸗ terdings kein Bedürfniß mehr für ihn ſein darf.“ Unmöglich hat der Verfaſſer dieſer Bemerkungen den Sinn ſeiner Worte erwogen: denn es folgt aus denſelben, daß ein als reif vom Gymnaſium entlaſſener Primaner in grammatiſcher und exegeti⸗ ſcher Beziehung bereits als zur Ertheilung des Gymnaſialunterrichts in dieſen Fächern befähigt anzuſehen ſei. Oder ſoll verlangt werden, daß er die darin erlangte Befähigung durch Privatſtudium weiter ausbilde? Es iſt nach H. Schl. alſo auf der Univerſi⸗ tät irgend eine grammatiſch⸗exegetiſche Unterweiſung völlig über⸗ flüſſg; dann muß freilich in dem Studienplan noch weit mehr, als was beanſtandet worden, als leerer Ballaſt oder Luxus erſcheinen. Wir haben eine andere Anſicht von wiſ⸗ ſenſchaftlicher Ausbildung überhaupt, und zunächſt auch in Be⸗ ziehung auf Sprache und Philologie, die wir dieſem Gegner gegenüber weder zu vertreten, noch zu erörtern haben, und halten uns lieber an etwas Thatſaͤchliches. Wenn nämlich bei dem Studienplan zunächſt inländiſche Verhältniſſe und Zuſtände ins Auge gefaßt werden mußten, und es ſich nun in dieſem Falle nach dem Grad der Reife der Ausbildung fragt, mit welcher die Schüler Großherzoglicher Gymnaſien auf die Univerſität entlaſ⸗ ſen werden, ſo habe ich als Director des philologiſchen Seminars nach der Einrichtung dieſer Anſtalt die nächſte und vornehmlichſte Gelegenheit unter ſämmtlichen akademiſchen Docenten die ſcien⸗ tifiſche Vorbildung der neuen Ankömmlinge auf der Univerſität zu prüfen und zu ermeſſen, und hier bin ich nach Wiſſen und Gewiſſen verpflichtet rückſichtlich der philologiſchen Vorbildung im Allgemeinen die Erklärung unverhohlen abzugeben, daß die Re⸗ ſultate der auf den Großb. Gymnaſien angeſtellten Maturitäts⸗ 3
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