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Candidaten des Gymnaſiallehramts verlangt wurde, und dem Sanskrit die Wahl gelaſſen wird, ich wegen der unmittelbareren Beziehung auf die beiden claſſiſchen Sprachen der letzteren den Vorzug geben mußte. Uebrigens genug hiervon, indem ich faſt befürchten muß, in ein mir nicht zuſtändiges Feld übergegriffen zu haben. Noch weit weniger wird man von mir eine Recht⸗ fertigung desjenigen Theils des Studienplans gegen die Angriffe Hrn. Schl.s S. 53 verlangen, welcher diejenigen Gymnaſiallehrer betrifft, welche ſich entſchließen, den Hebräiſchen Unterricht zu übernehmen, und ich glaube, dieſen Punkt ganz übergehen zu können.
Nachdem in Obigem die gegen die Zuläſſigkeit oder Zweck⸗ mäßigkeit einzelner Disciplinen erhobenen Anſtände zur Genüge, wie es ſcheint, beſeitigt worden, kehren wir zu dem allgemeinen, dem Studienplan gemachten Vorwurf der Ueberladung zurück, deſſen Beleuchtung am paſſendſten an eine Erörterung der wörtlichen Ausſtellungen Hrn. Schl.'s angeknüpft wird.
S. 52 wird in dieſer Hiſich bemerkt:„Erdrückt von der Maſſe derjenigen(Disciplinen), deren fleißiger Beſuch Voraus⸗ ſetzung der Zulaſſung zur Prüfung iſt, kann der Philolog den anderen nur eine ſehr vorübergehende Aufmerkſamkeit ſchenken; ein Colleg wie das über die Encyclopädie der Wiſſenſchaften, bei dem jene Vorausſetzung nicht Statt findet, wird nie beſon⸗ ders beachtet werden, wenn neben ihm in demſelben Semeſter: 1. Beſuch des Seminars, 2. Griechiſche Alterthümer, 3. Theo rie des lateiniſchen Styls, 4. Griechiſche Redner, 5. Cicero, 6. alte Geſchichte, 7. Beene und 8. für den Fachlehrer Syriſche und Arabiſche Grammatik, alle unter der Vorausſetz⸗ ung fleißigen Beſuchs, vorgeſchrieben ſind. Will einer dieſem allen gleichzeitig mit den dazu unumgänglich nöthigen Privat⸗ arbeiten genügen, ſo möchte bitteres, körperliches Leiden oder ein übergelehrtes Dummwerden nach einiger Zeit ſein Loos ſein.“ Auch wir müſſen die Bündigkeit dieſes Schluſſes aner kennen, müſſen nur freilich bedauern bekennen zu müſſen, daß, da die Prämiſſen auf einer falſchen Darſtellung beruhen, der⸗


