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ren, in Erwägung ziehen und dabei vorausſetzen, daß ein ſolcher ſeine Lehrgegenſtände wiſſenſchaftlich zu durchdringen bemüht ſein werde. Mag man nun immer von den Beziehungen des Sans⸗ krit auf die beiden claſſiſchen Sprachen und ſeiner Anwendung auf die letzteren denken wie man will(ich für meinen Theil bekenne den oft ſo ſehr gerühmten Gewinn für die Kenntniß des uns noch zugänglichen Griechiſch und Lateiniſch nicht ſo hoch anſchla⸗ gen zu können, wie dieß von vielen Seiten geſchieht, und werde bald Gelegenheit haben, mich darühber weiter zu erklären): feſt ſteht dennoch eine innige Verwandtſchaft dieſer Sprachidiome und die Wiſſenſchaft kann ein näheres Eingehen in die Gründe und Bezüge dieſer Verbindung, ohne einſeitig zu werden, nicht von ſich weiſen, und es würde einem angehenden Gymnaſiallehrer unſerer Zeit einige Kenntniß des Sanskrit wohl anzuempfehlen ſein, ſollte er es auch nur gebrauchen, um die in ſo mancher geiſtreichen Schrift aus dem Gebiete der Sprachforſchung vor⸗ kommenden Bezüge auf daſſelbe verſtehen und würdigen zu kön⸗ nen. Ich wenigſtens bedauere, daß meine Studienzeit in eine Epoche gefallen, in welcher die Kenntniß des Sanskrit in Deutſch⸗ land erſt anfing und in ſeiner engen Beziehung auf die alten Sprachen ſich noch nicht ſo dringlich, wie jetzt, geltend gemacht hatte, und jetzt fühle ich mich zur Erlernung einer neuen Sprache zu alt. Und was verlangt denn eigentlich der Studienplan? Den Beſuch von zwei Vorträgen in zwei Semeſtern(in wenigen wöchentlichen Stunden) über Grammatik und Exegeſe. Daß dergleichen Zumuthungen bei einigem Fleiße und Eifer überhaupt leicht zu bewältigen ſind, davon hat die Großh. Prüfungscom⸗ miſſion für die Bewerber des Gymnaſiallehramts bereits früher Erfahrungen zu machen Gelegenheit gehabt. Endlich bin ich es der Sache ſchuldig, zu bemerken, daß ich für die Aufnahme des Sanskrit in den Studienplan vornehmlich aus dem Grunde meine Stimme gegeben, dieſelbe Anſicht auch früher ſchon geeigne⸗ ten Orts ausgeſprochen habe, daß wenn unter den orientaliſchen Sprachen zwiſchen der Hebräiſchen Sprache, deren Kenntniß bis⸗ her in Folge geſetzlicher Beſtimmung von einem pbhilologiſchen
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