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Beleuchtung der Bemerkungen des Großh. Hess. Geh. Raths Herrn Dr.A.A.E. Schleiermacher über denjenigen Theil des für die Großh. Hess. Landesuniversität zu Gießen festgesetzten Studienplans, welcher die Candidaten des Gymnasiallehramts aus dem philologischen Gesichtspunkte betrifft. / von Dr. Friedrich Osann, Professor der Beredtsamkeit und Director des philologischen Seminars an der Großh. Hess. Landesuniversität zu Gießen
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durchaus der Meinung, daß das Studium einer überſichtlichen Geſchichte des Römiſchen Rechtes ſammt den Inſtitutionen, mö⸗ gen letztere auch immerhin den Hauptbeſtandtheil eines ſolchen Vortrags ausmachen, nicht blos für den Philologen als ſolchen, ſondern hiermit auch dem künftigen Gymnaſiallehrer bei ſeiner allgemeinen Aufgabe, die Jugend in eine gründliche Kenntniß des Römiſchen Alterthums einzuführen, von großem Nutzen ſein werde. Uebrigens bleibt es nach dem Studienplan völlig freigeſtellt, ſich dieſe erforderlichen Kenntniſſe mittelſt des Beſuchs von Vorträgen, oder durch Privatſtudien, wobei jene von juriſtiſcher Seite her von H. Schl. gefürchteten Klippen leicht umſchifft werden kön⸗ nen, zu erwerben.-

Was ſo eben über Römiſche Rechtsgeſchichte bemerkt wor⸗ den, findet zum großen Theil dieſelbe Anwendung auf den von H. Schl. S. 50 gegen die, gleichfalls unter den Neben⸗ und Hülfs⸗ wiſſenſchaften angeführte, keineswegs als nothwendige Bedingung verlangte allgemeine Sprachlehre erhobenen Anſtand, und ich kann mich hierbei um ſo kürzer faſſen, als der dagegen geltend ge⸗ machte Grund völlig ſein Ziel verfehlt. Wenn nämlich behaup⸗ tet wird, daß eine allgemeine Sprachlehre überhaupt und zwar aus dem Grunde nicht möglich ſei, weil bei der unläugbaren Verſchiedenheit der Sprachen(wobei der Americaniſchen gedacht wird) eine allgemeine Sprachlehre auf die Grammatik der ein⸗ zelnen nicht anwendbar ſei, eine Behauptung übrigens, deren Richtigkeit von der Erörterung mancher Vorfragen abhängig iſt und mit zwei Worten nicht ausgemacht werden kann: ſo wird hier unter allgemeiner Sprachlehre nicht eine mittelſt Sprachver⸗ gleichung erſt zu ermittelnde, für alle Sprachen paſſende Gram⸗ matik, ſondern, nach dem herkömmlichen Sprachgebrauch, eine ſolche verſtanden, in welcher die Sprachformen, weil ſie nur ein Abdruck der logiſchen Denkformen ſelbſt ſind, als nothwendige Kategorien dargeſtellt werden, und als ſolche jeder einzelnen Sprach⸗ erſcheinung in ihrer Grundlage zukommen; womit allerdings die Aufgabe verbunden zu werden pflegt, zu zeigen, nicht eigent⸗ lich wie weit die einzelnen Sprachen von einander verſchieden,

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