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Beleuchtung der Bemerkungen des Großh. Hess. Geh. Raths Herrn Dr.A.A.E. Schleiermacher über denjenigen Theil des für die Großh. Hess. Landesuniversität zu Gießen festgesetzten Studienplans, welcher die Candidaten des Gymnasiallehramts aus dem philologischen Gesichtspunkte betrifft. / von Dr. Friedrich Osann, Professor der Beredtsamkeit und Director des philologischen Seminars an der Großh. Hess. Landesuniversität zu Gießen
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gedruckter Exemplarien an die Betreffenden, wie auch durch die augenſcheinlichen Wirkungen derſelben, in ſo weit zur allgemeinen Kenntniß gekommen, daß ſie niemand, der ſich ernſtlich für die Einrichtungen des inländiſchen Unterrichts intereſſirt, unbekannt bleiben konnte. Womit mag aber derjenige ſeine Unbekanntſchaft mit derſelben entſchuldigen, der, in der Nähe der Staatsregierung ſelbſt, ſchon ſeiner Stellung nach die Verpflichtung hatte, ſich mit dergleichen, ſo wichtige Verhältniſſe normirenden Reglements be⸗ kannt zu machen, zumal da er die Entwickelung des inländiſchen Unterrichtsweſens mit Rath und Beurtheilung zu verfolgen über ſich genommen, und nun wiederum unternommen hat, Maß⸗ regeln und Verfügungen, die nach vorausgegangener mehrjähriger Berathung ganzer wiſſenſchaftlicher Corporationen von der Staats⸗ regierung ausgegangen, einer rückſichtsloſen Kritik zu unter⸗ werfen?

Es ſchließt ſich hier die Betrachtung noch eines Punkts an, um zu zeigen, wie unbillig H. Schl. in ſeiner Beurtheilung ver⸗ fahren. Es ſei uns geſtattet, dieſes mit folgenden Worten des H. v. Linde auszuſprechen S. 40:Um indeß dem Vorwurfe, daß der Studienplan für das Gymnaſtallehramt eine zu philologiſche Richtung habe, zu begegnen, bemerken wir nur, daß er ja eben deswegen in zwei Partien geſchieden iſt, nämlich in die eine aller⸗ dings vorzugsweiſe philologiſche und die andere mehr realiſtiſche, um die Möglichkeit zu geben, daß neben der Philologie auch die andern Unterrichtszweige ihre angemeſſene Vertretung erhalten. Beide Plane ſind daher als ſich gegenſeitig vorausſetzend und gleichſam ergänzend zu betrachten. Wäre nur ein Plan hier aufgeſtellt worden, ſo würde keineswegs die philologiſche Seite ſo rein und ſelbſtſtändig beſtimmt und aufgeführt worden ſein, als ſie es unter obigen Verhältniſſen müßte. Hierzu iſt nun hinzuzufügen, daß dieſe Trennung einer philologiſchen und mathe⸗ matiſchen Prüfung, wie ſie jetzt in dem Studienplan normirt iſt, wiederum keine neue Einrichtung iſt, ſondern daß ſie faktiſch ſeit dem Jahre 1832, wo ſeit dem Beſtehen der zur Prüfung der Bewerber um Gymnaſiallehrerſtellen verordneten Commiſſion der

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