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Beleuchtung der Bemerkungen des Großh. Hess. Geh. Raths Herrn Dr.A.A.E. Schleiermacher über denjenigen Theil des für die Großh. Hess. Landesuniversität zu Gießen festgesetzten Studienplans, welcher die Candidaten des Gymnasiallehramts aus dem philologischen Gesichtspunkte betrifft. / von Dr. Friedrich Osann, Professor der Beredtsamkeit und Director des philologischen Seminars an der Großh. Hess. Landesuniversität zu Gießen
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großen Theil von der dazu ernannten Commiſſion ſeit ihrem Be⸗ ſtehen vom Jahre 1825 zum Gegenſtand der Prüfung gemacht worden ſind. Wenn nun H. v. Linde außer Anderm auch darauf hingewieſen hat, daßin praktiſcher Hinſicht von Seiten der Großherzoglichen Staatsregierung die vorgebliche Trennung keineswegs feſtgehalten worden ſei, indem neben Philologen mehrfach auch Theologen nach Maßgabe der Umſtände an Gym⸗ naſien als Lehrer verwendet worden ſind, wovon H. Schl., in deſſen Nähe ſogar ſolches geſchehen, ſicher Kunde erhalten hat, ſo iſt hiermit alles geſagt, was geſagt, von Seiten des Staats auch alles gefchehen, was billigerweiſe zur Ausgleichung jener an⸗ geblichen Ausſchließlichkeit verlangt werden kann, und daß in dem Feſthalten dieſer Staatsmaxime, die, wenn ſie, wie zu erwarten, mit Vorſicht und Weisheit in Anwendung gebracht wird, einer Rechtfertigung nicht bedarf, in Folge des eingeführten Studien⸗ plans eine Aenderung zu erwarten ſtehe, iſt wenigſtens durch den Inhalt des Studienplans ſelbſt durch nichts indicirt. Daß aber dieſe Verwendung von Nichtphilologen nicht eine etwa nur durch beſondere Umſtände oder zeitweilige Bedürfniſſe hervorgerufene Erſcheinung ſei, die als eine vorübergehende Au usnahme betrachtet werden müſſe, ergiebt ſich aus der mir vorliegeüdenInſtruction, die praktiſche Ausbildung der Candidaten des höheren Lehramts betreffend, worin es§. 10 wörtlich heißt:Da die Bedürfniſſe des höheren Unterrichts bei dem jetzigen Stande deſſelben ſehr mannigfaltig ſind, ſo wird nicht blos denen, die ſich ausſchließ⸗ lich dem höheren Lehrfach widmen wollen, ſondern auch exami⸗ nirten Theologen und Andern, die ſich über ihre wiſſenſchaftliche Bildung und die für eine gewiſſe Sphäre jenes Unterrichts erfor⸗ derlichen Kenntniſſe genügend ausweiſen können, auf Verlangen der Acceß geſtattet werden. Obwohl dieſe in höchſtem Auftrage von dem Großherzogl. Oberſtudienrathe unterm 25. Nov. 1837 erlaſſene Inſtruction meines Wiſſens zur öffentlichen Bekannt⸗ machung nicht abgegeben, auch der Großh. Prüfungscommiſſion für die Bewerber um ein Gymnaſiallehramt amtlich nicht mitge⸗ theilt worden iſt, ſo iſt doch dieſelbe durch geeignete Zufertigung