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die Frage über das Weſen derjenigen Studienelemente etwa aufgeworfen werden, welche der Philologie als weitere Bildungs⸗ mittel zur Befähigung zum Gymnaſiallehramt beizumiſchen ſeien. Dieſe Aufgabe verſucht der Studienplan zu löſen, ob mit Glück und in Uebereinſtimmung mit den Anforderungen der Zeit und Wiſſenſchaft, verbleibt der Beurtheilung Einſichtsvoller, denen nicht entgehen kann, daß über die Wahl und Zahl der herbei⸗ zuziehenden Disciplinen die Anſichten im Einzelnen nur zu leicht getheilt ſein werden. Hier kommt es aber nur darauf an zu unterſuchen, ob nach den von Hrn. Schl. gemachten Ausſtellun⸗ gen der vorgeſchlagene Plan den Namen einer völlig verunglückten Idee verdiene, nach welchem Ausſpruch jeglicher Verſuch, den Plan durch einige Modificationen der Vollkommenheit näher zu bringen, geradezu ausgeſchloſſen wird. Ehe wir aber auf eine Prüfung dieſer einzelnen erhobenen Anſtände übergehen, ſei es uns erlaubt, einen Blick auf betreffende inländiſche Zuſtände in der Abſicht zu werfen, um darzuthun, ob denn durch die in dem neuen Studienplan angeblich eingeführte Organiſation eines phi⸗ lologiſchen Gymnaſiallehrerſtands von dieſer Seite her dem Gym⸗ naſialunterricht in der Wirklichkeit ſo große Gefahren drohen, zu⸗ gleich aber auch um zu zeigen, wie der Mann, der ſo große Be⸗ ſchuldigungen erhebt, mit den Einrichtungen und Zuſtänden ſeines Vaterlands bekannt iſt.
Nach der vollkommen genügenden Erörterung dieſes Gegen⸗ ſtands, welchen Hr. v. Linde S. 38 flg. gegeben, würde faſt jedes Wort hierüber überflüſſig erſcheinen müſſen, wenn dieſelbe uns nicht Veranlaſſung zu einem paar nachträglichen Bemerkungen gäbe. Es iſt, wie oben gezeigt worden, ein Irrthum, wenn die Firirung eines beſondern Gymnaſiallehrerſtands im Großherzog⸗ thum erſt von dem Erſcheinen des neuen Studienplans an datirt wurde. An beſtehenden geſetzlichen Einrichtungen und Staats⸗ maximen iſt durch denſelben nichts geändert worden, als daß die einzelnen Disciplinen jetzt namentlich aufgeführt worden, deren Studium die Befähigung zur Führung eines Gymnaſiallehramts von dem philologiſchen Geſichtspunkte aus gebe, und welche zum
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