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einem ſelbſtändigen und ſelbſtbewußten Weſen erſtreben ſoll. Eine Erwägung dieſes Punktes hat Hr. Schl. unberührt gelaſſen, vielleicht weil eine ſolche in unſerm gemeinſchaftlichen Vaterlande für jetzt noch Gottlob weniger nothwendig ſchien, da durch die weiſe Fürſorge der Staatsregierung den Verirrungen von dem Wege des Lichts auf die dunkeln Pfade eines myſtiſchen Chriſten⸗ thums kräftigſt vorgebeugt worden, und fortwährend vorgebeugt wird. Allein, auf jenen Erfahrungsſatz zurück zu kommen, die⸗ ſem kann, da er ohne alle innere Begründung hingeſtellt wird, nicht anders als durch Gegenüberſtellung der gegentheiligen Er⸗ fahrung begegnet werden, daß nämlich nun ſchon ſeit geraumer Zeit in den meiſten Deutſchen Staaten, in keinem aber entſchie⸗ dener und mit größerer Conſequenz als in Preußen, ein feſt begründeter Gymnaſiallehrerſtand organiſirt worden iſt, wovon die Folgen in der anerkannten Muſterhaftigkeit der Preußiſchen Gymnaſien offen vorliegen, und durch ihre ſegensreichen Wir⸗ kungen den Beweis von der Zweckmäßigkeit der eingeſchlagenen Methode abgeben. Hat man auch in neuerer Zeit bei den Prüfungen der Gymnaſiallehramtscandidaten in Preußen einige theologiſche Elemente noch hinzugezogen, ſo hat man ſich doch wohl gehütet, eine eigentliche Verbindung der Theologie und Philologie als Vorausſetzung für den künftigen Gymnaſiallehrer anzuordnen, wohl erachtend, daß eine ſolche bei dem jetzigen Standpunkte beider Wiſſenſchaften nur auf Koſten der Gründ⸗ lichkeit in der einen oder andern ſtatt finden könne. Dieſes zu verkennen, heißt ſeine Zeit verkennen, wobei immerhin zugeſtan⸗ den werden ſoll, daß in ſeltenen Ausnahmen die beſonderen Anlagen Einzelner eine ſolche Verbindung zulaſſen mag.
Ich habe, wie geſagt, nur beabſichtigt, einen nicht weiter begründeten Erfahrungsſatz durch einen andern zu bekämpfen, und fühle mich durch Hrn. Schl.'s Darſtellung um ſo weniger veranlaßt, den fraglichen Gegenſtand einer ausführlichen Erör⸗ terung zu unterwerfen, als es in den Augen der Zeitgenoſſen ſchwerlich einer weiteren Rechtfertigung für die Organiſirung eines beſondern Gymnaſiallehrerſtands bedarf, und es kann nur
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