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wieder abdrucken zu laſſen bewogen werden, wird in Gemäß⸗ heit der Verfaſſungsurkunde des Großherzogthums Heſſen Tit. VII. Art. 47 eine Prüfungscommiſſion für die Bewerber um Gymnaſiallehrerſtellen zu Gießen errichtet, und durch genaue Be⸗ zeichnung der einzelnen akademiſchen Profeſſuren, deren Inha⸗ ber die Commiſſion bilden ſollen, zugleich der Kreis der Wiſſen ſchaften beſtimmt, welche Gegenſtand der Prüfung ſein ſollen. Der allerhöchſten Abſicht, durch welche dieſes Edict hervorge⸗ rufen worden, ſcheint allerdings die Idee vorgeſchwebt zu haben, daß der Gymnaſialunterricht, wenn er ſeinen Zwecken entſpre⸗ chen ſolle, auf eine gründlichere Baſis philologiſcher Bildung zurückgeführt werden müſſe, und es erinnert ſich wohl noch Mancher aus dem Munde des erleuchteten Staatsmanns, durch welchen jenes Edict zunächſt veranlaßt worden, den Ausdruck gehört zu haben, es müſſe geſorgt werden, daß die Jugend in den Gymnaſien nicht verbaſedovt werde. Ob in jenem Edict die Wahl der Prüfungsgegenſtände genügend und zweckmäßig zu erachten ſei, dieß zu prüfen gehört nicht hierher, wohl aber die Bemerkung, daß zugleich in der Ausſchließlichkeit dieſer höchſten Orts angeordneten Prüfung die Abſicht unverkennbar lag, einen Stand zu ſchaffen und zu begründen, welcher durch ſeine vom Staat gegebene und anerkannte Selbſtſtändigkeit am leichteſten in den Stand geſetzt werde, theils zu dem Zwecke des öffent⸗ lichen höheren Unterrichts eben in ſeiner Abgeſchloſſenheit ſich die erforderlichen Bildungmittel am leichteſten zu erwerben, theils aber auch durch die geſtattete Beſchränkung auf einen angewie⸗ ſenen beſtimmten Studienkreis die erworbenen Bildungsmittel ſich erhalten, und hiermit dem Staat die ſicherſte Garantie einer nutzreichen Wirkſamkeit geben zu können. War hiermit der Gymnaſiallehrerſtand als ein beſonderer ins Leben gerufen und officiell anerkannt, ſo ſorgte weiter der Staat für Erhaltung und Pflege deſſelben durch manche andere Einrichtung, beſonders noch durch Schaffung eines Inſtituts, welches die Hauptpflanz⸗ ſchule für denſelben zu werden die Beſtimmung erhielt, und trotz vielfacher ungünſtiger Umſtände und Verhältniſſe, denen


