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Beleuchtung der Bemerkungen des Großh. Hess. Geh. Raths Herrn Dr.A.A.E. Schleiermacher über denjenigen Theil des für die Großh. Hess. Landesuniversität zu Gießen festgesetzten Studienplans, welcher die Candidaten des Gymnasiallehramts aus dem philologischen Gesichtspunkte betrifft. / von Dr. Friedrich Osann, Professor der Beredtsamkeit und Director des philologischen Seminars an der Großh. Hess. Landesuniversität zu Gießen
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daſſelbe im Verlauf der Zeit in Folge ſchwankender Anſichten des Tags über das Weſen der Lehrgegenſtände und Methode un⸗ terworfen worden, dieſelbe zum Aerger nur zu vieler Uebel oder Andersgeſinnten unbeſtreitbar erfüllt hat. Ich meine die Reorganiſation des zwar ſchon früher geſtifteten, aber erſt durch die unterm 9. September 1827 von des höchſtſeel. Großherzogs Ludwig IJ. Königl. Hoheit genehmigten, und zur öffentlichen Be⸗ kanntmachung gebrachten Statuten zu einer feſtnormirten Lan⸗ desanſtalt erhobenen philologiſchen Seminars zu Gießen, in deſſen Statut.§. 2 der beſondere Zweck deſſelben ausdrücklich dahin ausgeſprochen worden iſt,eine Pflanzſchule philologiſch gebildeter, brauchbarer Gymnaſiallehrer zu werden. Wenn durch beide genannte höchſte Verfügungen ein Gymnaſiallehrer⸗ ſtand unzweifelhaft hervorgerufen und anerkannt worden iſt, ſo bedarf es nur offener Augen und eines guten Willens dieſe zu gebrauchen, um die Früchte wahrzunehmen, welche jene Ausſaat hervorgebracht, nämlich die ſeit jener Zeit ordnungsmäßig ſtatt gefundene Ausbildung und Verbreitung eines ſelbſtſtändigen Gymnaſiallehrerſtandes durch das ganze Großherzogthum hin⸗ durch, ob zum Nutzen und Frommen wahrer Menſchenbildung, bleibe von uns Mitlebenden unerörtert. War dieſes nun aber keine Neuerung, ſo trifft die Staatsregierung beim Beharren in dieſer ſo viele Jahre hindurch mit unverkennbarem Erfolg ver⸗ wirklichten, und auch, ſo viel ich weiß, unangefochten gebliebenen Idee kein Vorwurf, während man vielmehr Urſache haben müßte, ſich über das beharrliche Schweigen eines Andersden

kenden zu verwundern, der bei vorkommender Veranlaſſung ſich wohl bewogen finden ließ, den Entwurf eines Lehrplans für Gymnaſien und Realſchulen zu veröffentlichen, hier aber ſeine abweichende Anſicht von der Unzweckmäßigkeit eines beſonderen Gymnaſiallehrerſtands, meines Erinnerns, zurückhielt. Ebenſo wenig kann diejenigen ein Tadel treffen, die, bei dem Fortbe⸗ ſtande der höchſten Anordnungen in Betreff der Gymnaſiallehr⸗ amtscandidaten, ihre der höchſten Behörde behufs des Studien⸗ plans vorzulegenden Vorſchläge und Entwürfe jenen accom

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