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Erwiederung, welche der Kanzlar der Landesuniverſität den Bemerkungen des Hrn. Schl. entgegengeſetzt hat,*) alles geſchehen zu erachten ſein, was man zur genügenden Vorlage der Akten behufs eines dem Publikum zu über⸗ laſſenden Urtheils verlangen dürfte, wenn nicht in dieſer Erwiederung aus begreiflichen Gründen der Gegenſtand mehr in ſeinen allgemeinen Beziehungen aufgefaßt worden, und manche einzelne Streitpunkte, namentlich in Betreff des Studienplans der pbhilologiſchen Gymnaſiallehr⸗ amtscandidaten(vgl. S. 41), abſichtlich übergangen, und ihre Rechtfertigung den Betheiligten, wie es ausdrücklich S. 19 und 28 heißt, überlaſſen worden wäre. Außerdem erhebt Hr. Schl. rückſichtlich der der höchſten Staats⸗ behörde vorgelegten und von derſelben genehmigten ein⸗ zelnen Entwürfe, aus welchen der Studienplan zuſammen⸗ geſetzt worden, eine Beſchuldigung, auf welche zu ſchweigen für Zugeſtändniß angeſehen werden könnte.„Hier ward nun wohl das Vertrauen, das man Einzelnen ſchenken zu dürfen glaubte, getäuſcht, ohne daß dieß bei den Theilen, die ihrer Natur nach dem Geſichtskreis einer Höchſten Staatsbehörde entfernter liegen, bemerkt wurde. Gerade in dieſen Theilen aber finden ſich die Anſtände, auf die ich aufmerkſam machen zu müſſen geglaubt habe.“ Wenn nun auch der in dieſen Worten enthaltene Vorwurf, in ſo weit er die höchſte Staatsbehörde betrifft, von dem Hrn. Geh. Staatsrath Dr. von Linde ſeine gehörige Beleuchtung gefunden hat, ſo liegt doch in demſelben gegen diejenigen, welche bei der Aufſtellung des Studienplans
**) Erwiederung auf die Bemerkungen des Herrn Geh. Raths Dr. A. A. E. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh. Heſſ. Landes⸗ univerſität zu Gießen, von Dr. J. T. B. von Linde, Großh. Heſſ. Geh. Staatsrath, Kanzler der Univerſität zu Gießen ac. Darmſtadt 1843.
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