60—
haberei die dahin gehörigen Studien fortgeſetzt hätte. Auch kann er nicht durch einen Lehrer der Philologie in ſeinen Lehrſtunden erſetzt werden; der letztere aber recht wohl durch einen andern Philologen.
Der Lehrer der Mathematik erhäͤlt eine Bildung, welche den Forderungen entſpricht, die man an ihn zu machen berechtigt iſt; aber er wird, den hier Statt finden⸗ den Annahmen zu Folge, ſeine kuͤnftigen Schüler, welche Theologie, Jurisprudenz, Medicin ſtudiren wollen, nicht ſo weit bringen können, daß ſie bei dem Beſuch der Uni— verſität des Curſus der reinen Mathematik überhoben ſeyn dürften.
Die nun folgenden Studienplane zeigen gegen die vorhergehenden manches beſondere. Architecten, Forſt⸗ leute, Cameraliſten u. ſ. w. brauchen keine Logik, keine Pſychologie mehr zu hören, meiſt oder alle auch keine Univerſalgeſchichte; nur bei den Cameraliſten kommt der Name Geſchichte vor, wobei es unbeſtimmt bleibt, ob darunter die Univerſalgeſchichte oder etwa eine Vorleſung uͤber neuere Geſchichte, wie ſie auch den Juriſten empfoh⸗ len worden iſt, verſtanden wird.
Der Studienplan fuͤr das Baufach theilt unter I. die Disciplinen des geſammten Studienkreiſes ein in:
A. Vorbereitungsfächer. 1. Encyeclopädie der Bauwiſſenſchaften; 2. Geſchichte der Baukunſt; 3. Mine⸗ ralogie und Geognoſie; 4. Ornamentenzeichnen; 5. Ency⸗ clopädie der Jurisprudenz und Staatswirthſchaft.
B. Hulfsfächer. 1. Reine Mathematik; 2. Geo⸗ däſie; 3. Angewandte Mathematik; 4. Analyſis; 5. Ana⸗ lytiſche Geometrie; 6. Analytiſche Mechanik; 7. Phyſik; 8. Chemie; 9. Technologie; 10. Maſchinenlehre; 11. De⸗ ſcriptive Geometrie und Perſpective; 12. Planzeichnen.
C. Hauptfächer. 1. Civilbau; 2. Straßenbau; 3. Waſſerbau; 4. Bergbau; 5. Metallurgie(Hütten⸗ und Hammerweſen); 6. Salinenweſen; 7. Munzweſen.


