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Bemerkungen über den Studienplan für die Grossherzoglich Hessische Landesuniversität zu Giessen / von Dr. A.A.E. Schleiermacher, Großh. Hess. Geh. Rath.
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mächtigen Parteien, weder den Franciscanern noch den Dominicanern zu nahe zu treten; man bediente ſich alſo auf Betrieb der Jeſuiten, die vorzugsweiſe das Concil leiteten, möglichſt unbeſtimmter und zweideutiger Aus⸗ drücke in allen jenen Lehren, wodurch das dogmatiſche Schulgezänk fur die Folge hinreichenden Stoff behielt. Das kurze Tridentiniſche Glaubensbekenntniß änderte hieran nichts. Der Römiſche Catechismus fügte zu den Lehren des Concils noch die über den Aufenthalt der Frommen des Alten Teſtaments vor ihrer Erlöſung durch Chriſtum hinzu, und erweiterte die Lehren vom Papſte, von den Heiligen und Bildern. Als ein Werk der Theo⸗ logie der Dominicaner, gegen die die Jeſuiten immer Verbündete der Franciscaner waren, ſtand er bei den Jeſuiten in keiner großen Gunſt, und ſein Anſehen blieb mehrfachen Gefahren ausgeſetzt. Die Dogmatik, bis auf die neueſten Zeiten gewöhnlich nach den Grundſätzen der einen oder anderen Partei, die noch von den Scholaſti⸗ kern her in der katholiſchen Kirche geblieben waren, be⸗ arbeitet, nahm die Symbolik in ſich auf, ließ ſie aber als beſondere Wiſſenſchaft nicht aufkommen.

Die ſogenannten Zwangscollegien ſind fuͤr die ka⸗ tholiſche Theologie Studirenden nicht in die einzelnen Semeſter vertheilt, am Ende von II. wird nur bemerkt: In Betreff der Vorträge über Logik, Pſychologie, Uni⸗ verſalgeſchichte und reine Mathematik wird der Rath er⸗ theilt, ſie wo möglich in den erſten Semeſtern zu hören; und am Ende von IV.:Es wird vorausgeſetzt, daß die Vorträge über Logik, Pſychologie, Univerſalgeſchichte und reine Mathematik fleißig gehört werden. Geſchieht dieſes nicht, ſo iſt eine Vorprufung in den entſprechenden Disciplinen zu beſtehen, ehe die Zulaſſung zu der Fa⸗ cultätsprüfung geſtattet werden kann.

Den Juriſten ſind dieſe Vorleſungen alle in das erſte Semeſter gelegt, und am Ende von III, wird be⸗