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ihren ſymboliſchen Buͤchern enthalten, von denen die Augs⸗ burgiſche Confeſſion und deren Apologie, dann die Schmal⸗ caldiſchen Artikel, Bekenntniß⸗ und Vertheidigungsſchriften der neuen Kirchenverbindung waren, die beiden Catechis⸗ men Luthers allgemeine, populäre Anleitungen zur chriſt⸗ lichen Religion, und nur die Concordienformel Glaubens⸗ norm oder Vorſchrift. Letztere wurde nie als ſymboliſches Buch in Heſſen angenommen, obgleich deren Inhalt da⸗ ſelbſt nach und nach, eben ſo wie an anderen Orten, in alle orthodoxe Syſteme der lutheriſchen Kirche uberging. Factiſch erkennt gegenwärtig das Großherzogthum Heſſen gar keine Symbolik an, da im Jahr 1822 die Union zwiſchen den Lutheranern und Reformirten in Rheinheſſen, im Jahr 1833 in der Reſidenz Darmſtadt Statt fand, ohne daß dabei auf ihre beiderſeitigen Symbole Rückſicht genommen worden wäre, und da die geiſtlichen Stellen im Großherzogthum großentheils ohne Unterſchied an unirte und nichtunirte Geiſtliche beider Confeſſionen übertragen werden. Ein Vortrag über Symbolik nach dem Zuſtand des Großherzogthums würde alſo die lutheriſche ſowohl als die reformirte in ſich aufnehmen müſſen, die ſich ein⸗ ander entgegengeſetzt aufheben; ein der Symbolik beſon⸗ ders beigelegter Werth würde ſich in den grellſten Wider⸗ ſpruch mit der offen ausgeſprochenen, auf allgemeine Union zielenden Tendenz der Staatsregierung ſetzen; er iſt außer⸗ dem offenbar nachtheilig, wir müßten es denn für ein Gluck anſehen, wenn wir alle die ärgerlichen Religions⸗ ſtreitigkeiten, die gegenſeitigen Verfolgungen und die alle politiſche Einigkeit untergrabenden Spaltungen der vor⸗ maligen Zeiten des Proteſtantismus wieder bekämen. Dieß iſt aber eine nothwendige Folge von der Anſicht, daß die Unterſcheidungslehren die Wichtigkeit haben, welche ihnen die ſymboliſchen Bücher beilegen; hat ſich dieſe Anſicht einmal geltend zu machen gewußt, worauf allerdings von mancher Seite gegenwärtig mit allem Eifer hingearbeitet


