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Bemerkungen über den Studienplan für die Grossherzoglich Hessische Landesuniversität zu Giessen / von Dr. A.A.E. Schleiermacher, Großh. Hess. Geh. Rath.
Entstehung
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GM. für diejenigen aus dem mathematiſchen Geſichts⸗ punkte,

Arch. für die das Baufach Studirenden,

F. für die Forſtleute,.

C. für die Cameraliſten welche ſich zum allgemeinen

Examen vorbereiten,

0 R. für die Obereinnehmer und Rentbeamten, St. für die Steuercommiſſäre u. ſ. w., K. für die Kaſſire der Hauptſtaatskaſſe u. ſ. w. geſetzt

werden ſollen..

Die Bezeichnung ET. 5.* neben der Moral unter den Lehrgegenſtänden für die evangeliſche Theologie Stu⸗ direnden würde alſo bedeuten, daß dieſe die Moral im fünften Semeſter hören ſollen, daß der fleißige Beſuch derſelben Vorausſetzung der Zulaſſung zur Prüfung iſt, und die Moral einen Gegenſtand der Facultätsprufung bildet; und ebenſo K T. 5. 6.* daß die Moral unter gleicher Vorſchrift von den die katholiſche Theologie Stu⸗ direnden in zwei Abtheilungen im fuͤnften und ſechsten Se⸗ meſter gehört werden ſoll.

Die Lehrgegenſtände für die evangeliſchen und katho⸗ liſchen Theologen müſſen, da ſie verſchiedene Vorleſungen bilden, natürlicherweiſe getrennt aufgeführt werden. Bei anderen Vorleſungen welche entweder unter demſelben oder einem wenig veränderten Namen in den einzelnen Studien⸗ planen vorkommen, kann es bisweilen zweifelhaft ſeyn, ob ſie einerlei oder verſchiedene Vorträge bilden ſollen, was ſich oft leichter entſcheiden ließe, wenn ſie in daſſelbe Sommer⸗ oder Winterhalbjahr fielen, da wohl nicht alle Vorleſungen in jedem Semeſter geleſen werden können. Unglücklicherweiſe ſcheint aber in dieſer Beziehung einige Verwirrung eingetreten zu ſein, indem den verſchiedene Fächer Studirenden die mehrere Vorträge gemeinſchaftlich beſuchen, Semeſter angewieſen ſind welche nicht zuſammen paſſen. Nur bei den Medicinern wird bemerkt, daß das