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Bemerkungen über den Studienplan für die Grossherzoglich Hessische Landesuniversität zu Giessen / von Dr. A.A.E. Schleiermacher, Großh. Hess. Geh. Rath.
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beamte, 2. für Steuercommiſſäre, den Verificator des Kataſters und deſſen Subſtituten, 3. für Kaſſire der Hauptſtaatskaſſe, Oberzollinſpectoren, Verificatoren und Rentmeiſter in Rheinheſſen.

Mit Ausnahme der drei Abtheilungen des Studien⸗ plans für Cameraliſten, welche ſich zum ſpeciellen Examen vorbereiten, zerfällt der Studienplan fur alle übrigen in die oben bemerkten vier Beziehungen, alſo in I. Disci⸗ plinen, über welche ſich der geſammte Studienkreis einer Wiſſenſchaft erſtreckt, II. Reihenfolge, in welcher die Vorleſungen am zweckmäßigſten gehört werden, III. Vor⸗ leſungen, deren fleißiger Beſuch Vorausſetzung der Zu⸗ laſſung zur Prüfung iſt, IV. Disciplinen, welche Gegen⸗ ſtand der Fakultätsprüfung ſind.

Bei der unten folgenden Ueberſicht ſind die unter I. begriffenen Disciplinen nur in dem Fall durch(I.) be⸗ zeichnet, wenn ſie ſich nicht unter II. wiederholt finden; die unter II. begriffenen Vorleſungen ſind alle diejenigen, bei welchen durch die beigeſetzten Zahlen 1. 2. 3. u. ſ. w. die Semeſter in denen ſie gehört werden ſollen, angedeutet werden; die unter III. begriffenen Vorleſungen werden mit einem* bezeichnet werden, und die Disciplinen unter IV. mit. Dieſen Beziehungen gehen jedesmal diejenigen für die Studirenden voraus, welchen die einzelnen Lehr⸗ gegenſtände beſtimmt ſind, wobei

ET. für die evangeliſche Theologie Studirenden,

K T. für die katholiſche Theologie Studirenden,

J. fuͤr die Rechtswiſſenſchaft Studirenden,

M. für die Heilkunde Studirenden,

Th. I. und Th. II. für die Thierärzte erſter und zweiter Klaſſe,

Ch. für die Wundärzte,

GP. für die Candidaten des Gymnaſiallehramts aus dem philologiſchen Geſichtspunkte, und