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Winterſemeſter als erſtes Semeſter angenommen worden iſt, wonach alſo die ungeraden Zahlen 1. 3. 5. 7. 9. immer ein Winterſemeſter, die geraden 2. 4. 6. 8. 10. ein Sommerſemeſter bezeichnen. Mögen nun bei den übri⸗ gen die geraden oder ungeraden Zahlen ein Sommer- oder Winterſemeſter ausdruͤcken ſollen, ſo wurde doch in ſo fern eine Correſpondenz zwiſchen ihnen Statt finden müſſen, daß wenn z. B. die Cameraliſten und Forſtleute im zweiten Semeſter zuſammen Analyſis hören, die analytiſche Geo⸗ metrie nicht den einen in das dritte, den andern in das vierte Semeſter gelegt ſeyn dürfte, da ſchwerlich beide in jedem halben Jahre geleſen werden möchten. Dieſer Man⸗ gel an Uebereinſtimmung kommt leider häufig vor, ſo daß man ſich nach anderen Criterien für die Trennung oder Vereinigung der vorgeſchriebenen Vorleſungen umſehen muß, in ſo fern davon etwas füͤr die Ueberſicht des Gan⸗ zen abhängt. Er findet aber auch innerhalb der einzelnen Studienplane Statt, wo verſchiedene Namen für dieſelbe Sache gebraucht werden, z. B. in demjenigen für dier Heilkunde Studirenden, wo unter I. und III. Formulare ſteht, wofür unter II. und IV. Receptirkunſt geſetzt wird, obgleich beide Wörter eigentlich nicht gleichbedeutend ſind, und den Studirenden in der mit dieſen Ausdrücken be⸗ zeichneten Vorleſung nicht ſowohl Sammlungen von me diciniſchen Formeln gegeben werden ſollen, als eine An⸗ leitung zum Verfertigen der Formeln.
Zuweilen wird wohl auch der Beſuch von Vorleſun⸗ gen verlangt, die in dem Schema unter II. fehlen, wie z. B. die Metallurgie im Studienplan fur das Baufach.
Man muß alſo aus den verſchiedenen vorhandenen Elementen die Aneinanderreihung und Zuſammenſtellung der einzelnen Vorträge und Fächer ſo gut es ſich thun läßt, zu bewerkſtelligen ſuchen, was wir in der folgenden Ueberſicht zu thun bemüht waren, obſchon nicht ohne manche Zweifel uüber die Richtigkeit derſelben.


