Jahrgang 
1901
Seite
30
Einzelbild herunterladen

Geschäftl. Verkehr m. d. Eisenbahnbehörden. 30

Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne ꝛc.

faßt die Angelegenheiten des Betrie bes, der Bahnunterhaltung und Bahnbewach⸗ ung. Ihnen obliegen nameuntlich: die Be⸗ stellung, Verdingung, sowie Ueberwachung der von Handwerkern auszuführenden Arbeiten und Lieferungen für die Unterhaltung der baulichen Anlagen, die Verpachtung von Grundstücken, Lagerplätzen, Bahnhofswirthschaften, Bösch ungen u. s. w., die Verwaltung der Bau⸗ und Oberbaumaterialien, die Verwaltung der Bahnpolizei, die Regelung und Ueberwachung des gesammten Stationsdienstes, die Ueber⸗ wachung der Privatanschlußgleise, die Unter⸗ suchung der Betriebsstörungen und Unfälle, sowie die Fürsorge für die Befolgung der Vor⸗ schriften über die Errichtung von Gebäuden und die Lagerung von Materialien in der Nähe der Eisenbahn.

Zur Verkehrs-Inspektion Gießen gehören nachstehende Strecken: Gießen-Bad Nauheim, Niederwalgern-Weidenhausen, Gießen⸗Siegburg, Dillenburg-Straßebersbach, Dillenburg-Augustastollen mit Abzweigung'nach Nicol ausstollen, Betzdorf-Daaden, Wissen⸗ Moosbach, Wetzlar-Kinzenbach-Lollar, Au Altenkirchen, Altenkirchen-Limburg über Hachen⸗ burg und über Siershahn, Siershahn-Sayn, Gießen⸗Gelnhausen, Hungen-Laubach, Hungen⸗ Friedberg, Nidda-Schotten, Nidda-⸗Beienheim, Stockheim-Gedern.

Der Geschäftsbereich des Vorstandes der Eisenbahn ⸗Verkehrsinspektion umfaßt die Angelegenheiten des Abfertig⸗ ungs⸗ und Beförderungsdienstes. Dazu gehören: alle Anträge und Beschwerden in Angelegenheiten des Abfertigungs- und Be förderungsdienstes, insbesondere:

1. Anträge auf Erstattung von Fahrgeld und Gepäckfracht, welche aus dem Verkehr inner halb der preußischen Staatseisenbahnver- waltung und mit anderen deutschen Bahnen herrühren.

2. Anträge auf Ersatz⸗ oder Entschädigungs⸗ leistung(insbesondere wegen Verlustes und Beschädigung, oder wegen Verzögerung der Beförderung) aus den Frachtverträgen über die Beförderung von Gepäck, Gütern, lebenden Thieren und Leichen.

3. Anträge auf Erstattung von Nebengebühren und Geldbußen, soweit sie auf Grund der Bestimmungen der Verkehrsordnung oder der Beförderungstarife erhoben sind,

in den unter 2 und 3 erwähnten Fällen, so⸗

weit es sich um den Verkehr innerhalb der

preußischen Staatseisenbahnverwaltung handelt,

Anträge auf Ausfertigung von Schülerzeit

karten und Bewilligung von Theilzahlungen

für dieselben, sowie Anträge auf regelmäßige

Beförderung von Milch unter monatlicher

Frachtstundung.

Die Maschinen⸗Inspektion Gießen umfaßt die nachstehenden Strecken: Nieder⸗ walgern-Friedberg, Niederwalgern-Weiden⸗ hausen, Gießen-Troisdorf, Wissen⸗Moosbach. Betzdorf⸗Daaden, Dillenburg-Straßebersbach, Dillenburg-Augustastollen, mit Abzweigung nach Nicolausstollen, Wetzlar⸗Lollar, Gießen-Geln⸗ hausen, Hungen-Laubach, Hungen-Friedberg, Nidda-Schotten, Nidda-Beienheim, Stockheim Gedern.

Zum Geschäftsbereich des Vorstandes der Eisenbahn⸗Maschinen⸗Inspektion gehören die Angelegenheiten des Maschinen⸗ dienstes, sowie des Dienstes in den Be⸗ triebs⸗ und Nebenwerkstätten, insbe⸗ sondere die Bestellung, Verdingung, sowie Ueber wachung der von Handwerkern auszuführenden Arbeiten und Lieferungen für die Unterhaltung der maschinellen Anlagen, die Verwaltung der Inventarien und Materialien für die Lokomo tiven und Wagen, sowie für Betriebs- und Nebenwerkstätten, ferner die Ueberwachung der Gasanstalten, elektrischen Beleuchtungs- und Kraftanlagen, der Wasserstationen und sonstigen technischen Nebenbetrieben.

Jestietzung der ortsüblichen Cagelähne gewöhnlicher Cagearbeiter, sowie der Durchschnittswerthe der Naturalbezige.

Die ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter sind für die Stadt Gießen wie

folgt festgesetzt worden:

1) für männliche Personen über 16 Jahren 2,20 Mk.

2)weibliche 100 3) männliche m unter 1.20 4) weibliche 1,00