Die Provinzialhauptstadt Gießen.
Gießen, die Haupistadt der Provinz Oberhessen und der Sitz der Landesuni— versität des Großherzogthums Hessen, reicht in seinen Anfängen bis in die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts zurück. Die für den Verkehr günstige Lage der Stadt veranlaßte ein verhältnißmäßig schnelles Anwachsen ihrer Einwohnerzahl. Während sie 1813 nur 5174 Einwohner zählte und 1863 deren 9 252 aufwies, hat sie heute die Zahl 25000 nahezu erreicht. Auch die 1607 gegründete Universität hat sich günstig entwickelt. Während der ersten Jahrhundertfeier zählte sie 22 Pro⸗ fessoren und etwa 170 Studenten; heute sind rund 800 Studenten zu verzeichnen.
Zu Beginn des vorigen Jahrhunderts bot die Stadt nach Mittheilungen aus dem Stadt-Archiv etwa folgendes Cultur-— Bild. Ihren Umfang bildet damals die Kreislinie der Anlagen an den Wacht— häuschen der vier Thore vorbei. Die Stadt ist noch Festung ohne Bedeutung. Der jetzige Stadtgraben bezeichnet den Lauf des Festungsgrabens; die heutigen vier Anlagen bildeten das Glacis. Von 1805—1810 wurden die Festungswerke geschleift. 1783 hatte die Stadt 720 Häuser mit 716 Schornsteinen(), wie urkundlich festzustellen ist; die Zahl der Einwohner läßt sich in den letzten Jahren des 18. Jahrhunderts auf etwa 3200 schätzen. Zu gleicher Zeit betrug die Zahl der Bürger-Haushaltungen 722, die der Beisassen 13, der Juden 24; die Zahl der Bürger mit ihren Angehörigen be— trug 2 625, die der Beisassen 44, der
Juden 85. Die Bedienung besorgten 274 Knechte und 84 Mägde. Die Beschäf⸗ tigung der Einwohner bestand hauptsächlich in Ackerbau und Viehzucht. 1792 waren vorhanden: 91 Pferde, 93 Ochsen, 546 Kühe, 186 Rinder, 507 Schweine, 1575 Schafe, 15 Ziegen. Man trieb nur wenig Handel, Tabak-Fabrikation.; außer den üblichen Handwerken wurde Tuch— macherei und Leinenweberei gepflegt. Ein Regiment Infanterie bildete die Garnison. Außerdem formirten die wehrfähigen Bür⸗ ger(alte und junge Mannschaft) gemäß der hessischen Kriegsverfassung zwei Bür⸗ ger⸗-Compagnieen; auch eine Schützencom-— pagnie bestand. Die Offiziere und Unter⸗ offiziere wurden von den Bürgersoldaten aus ihrer Mitte gewählt und bedurften der Bestätigung durch die Regierung. Die städtischen Behörden waren: Der Rath, an dessen Spitze ein Ober-, ein Unter⸗ bürgermeister, sodann ein Stadtsyndicus, ein Stadtschreiber. Ferner der sog. Sech— zehner-Ausschuß, eine Art Unterhaus, aus dessen Mitte gewisse Stadtämter besetzt wurden. Staatliche Behörden bildeten: die fürstliche Regierung, an ihrer Spitze stand ein Präsident; das Oberamt und schließlich das Polizeiamt(Polizeirath), zu
dem Stadt und Universität Deputirte stellten. Das Rechnungs- und Steuerper⸗
sonal war halb städtisch, halb herrschaftlich.
Die örtliche Ausdehnung der heutigen Stadt nimmt von Jahr zu Jahr zu. Immer neue Straßenzüge mit statt⸗ lichen vielfach künstlerisch ausgeschmück— ten Wohnhäusern bilden sich um den


