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richt, indem er mit dem ſchulpflichtigen Alter beginnt, bis zum 15. und 16. Jahre, und umfaßt alle Gegenſtände, welche der allgemeinen Bildung und dem praktiſchen Leben dienen. Bei dem ſtets wachſenden Verkehre Wiesbadens mit Fremden glaubten wir hierbei, neben der höheren Geiſtesbildung, ein Hauptgewicht auf richtigen Gebrauch der Mutterſprache und auf möglichſte Ge⸗ wandtheit im Franzöſiſchen und Engliſchen legen zu müſſen. Es iſt demgemäß Grundſatz, daß die grammatiſche und wiſſenſchaftliche Seite der fremden Sprachen von einem deutſchen Lehrer behan⸗ delt werde, und daneben eine Franzöſin und Engländerin die Schülerinnen in der Konverſation ausbildet. So lernt die uns anvertraute Jugend denken, und entbehrt doch nicht des Könnens, ohne welches alles Wiſſen todte Gelehrſamkeit bleibt.
Um die Wirkſamkeit des Unterrichts nicht durch eine zu große, in einer Lehrſtunde verſammelte Anzahl Schülerinnen, oder durch Ungleichartigkeit des Alters und der Kenntniſſe zu beeinträchtigen, werden alle 9 Jahrgänge getrennt unterrichtet; ja manche Jahrgänge, wenn die Zahl 40 überſteigt, in Parallelklaſſen. Unſere Schule bietet dadurch einen Vortheil, welcher nur in ſo großen, mit aus⸗ gedehnten Lehrkraften verſehenen Anſtalten zu erreichen ſteht.
2. Ueberſicht der behandelten Lehrgegenſtände.
Der Unterrichtsſtoff iſt nach Vierteljahren vertheilt, und dieſe Eintheilung durch a, b, c, d bezeichnet. Demnach bedeutet in der folgenden Ueberſicht a die Zeit vom 1. April bis zum 1. Juli b vom 1. Juli bis zum 1. Oktober, u. ſ. w.
Unter theoretiſchen Aufſätzen verſtehen wir ſolche, welche zu Hauſe angefertigt, dann korrigirt, durchgenommen und kopirt werden,— unter praktiſchen die in der Schule raſch niedergeſchriebenen, nur im Allgemeinen beſprochenen und weniger eingehend korrigirten. Jene ſollen vorwaltend das Wiſſen, dieſe vorwaltend das Können befördern.
Um deutlicher hervortreten zu laſſen, wie viel von der zum Sprachunterrichte beſtimmten Zeit wir auf die einzelnen Seiten deſſelben verwenden, iſt in der Ueberſicht das Theoretiſche von dem Praktiſchen durch die Wörter Sprachkenntniß und Sprachfertigkeit getrennt; und das Ueberſetzen, das Uebertragen, und das unmittelbare Anwenden z. B. durch Eng⸗ liſch⸗Deutſch, Deutſch⸗Engliſch und ganz Engliſch bezeichnet.
Durch Unterſtufe, Mittelſtufe, Oberſtufe iſt die pſychologiſche Eintheilung der Schule angedeutet, und dabei die Kombination: Anſchauung, Gedächtniß, Verſtand;— Ge⸗ dächtniß, Anſchauung, Verſtand;— Verſtand, Gedächtniß, Anſchauung zu Grunde gelegt.
Im Deutſchen, als der Zentralwiſſenſchaft, fallen die Stufen des Unterrichtsſtoffes mit den pſychologiſchen Stufen zuſammen; bei den ſucceſſiv beginnenden Lehrgegenſtanden in der Unterſtufe kann Dies ſelbſtverſtändlich nicht geſchehen, doch wird es in der Mittelſtufe durch raſcheren Unter⸗ richtsgang angebahnt, ſo daß die Oberſtufe auch im Franzöſiſchen und Engliſchen mit der Alters⸗ ſtufe übereinſtimmt.
l. Religion. Kl. VI. u. V. kombinirt 4 St. Die bibliſchen Ge⸗ a. Evangeliſcher Religionsunterricht. ſchichten des Neuen Teſtaments, mit Berückſich⸗ Kl. IX. VIII„1.. tigung der Geographie, Alterthumskunde ꝛc.—
14. u. VII. kombinirt 3 St. Die wich⸗ Gelernt wurden Sprüche, Geſangbuchslieder mit
tigſten Geſchichten des Alten Teſtaments nach der V ihren Melodien und die bibliſchen Bücher des
Zeitfolge.— Gelernt wurden paſſende Sprüche Alten und Neuen Teſtaments. Diebl. und Liederverſe.


