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V. Schluß des alten und Beginn des neuen Schuljahres.
Die öffentliche Prüfung, zu welcher die Eltern der Schülerinnen, ſowie alle Freunde und Gönner der Anſtalt hiermit freundlichſt eingeladen werden, findet an folgenden Tagen Statt:
Montag den 6. April, Vormittags 8 ½— 12 Uhr, Nachmittags 2—4 Uhr,
Dienſtag den 7. April, Vormittags 8 ½— 12 Uhr, Nachmittags 2—4 Uhr,
Das neue Schuljahr beginnt Donnerſtag den 30. April.
Die Aufnahme in die IX. Klaſſe, ſowie die Prüfung für die höheren Klaſſen, findet Mitt⸗ woch 29. April, Vormittags von 9—12 Uhr Statt.
Das Schulgeld für die 5 unteren Klaſſen beträgt 30, und für die 4 oberen Klaſſen 40 fl. Doch tritt eine Ermäßigung ein, wenn mehrere Kinder einer Familie zu gleicher Zeit die Schule be⸗ ſuchen, und zwar ſo, daß die Eltern für das erſte Kind 30 oder 40 fl.(17 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. oder 22 Thlr 25 Sgr. 8 Pf.) bezahlen, für das zweite 20 oder 26 fl. 40 kr.(11 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf. oder 15 Thlr 7 Sgr. 1 Pf.) und für das dritte 15 oder 20 fl(8 Thlr. 17 Sgr. 1 Pf. oder 11 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf)


