Jahrgang 
1898
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Christian Backhaus, Berleburg, Walther Römer, Kirchhain, Fritz Scheffer, Rauschen- berg, Franz Bauersachs, Marburg, Wilhelm Klein, Elmshausen, Paul Reck, Paul Quester, Wilhelm Müller, Wilhelm Heuk- rath, Julius Ellenzweig, August Arnold, Friedrich Schoof, Oskar Böttcher und Karl Nückel, die letzten neun sämtlich aus Marburg.

Die diesmalige Reifeprüfung war, als die erste an der seit Ostern 1892 herangebil- deten lateinlosen Realschule, eine besonders spezielle, indem keine Dispensationen von der mündlichen Prüfung stattfanden, sondern jeder Abiturient in allen Unterrichtsgegenständen geprüft wurde. Von dem Ausfall dieser Prüfung, deren sämtliche Akten und Arbeiten zur Be- urteilung an Königl. Ministerium des Unter- richts eingesandt wurden, hängt nun die An- erkennung der Realschule als eine zu Reife- prüfungen berechtigten Reallehranstalt ab. Eine Entscheidung, der die Interessenten glauben vertrauensvoll entgegensehen zu dürfen, wird erst nach mehreren Wochen von Sr. Exzellenz dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten durch das Königl. Provinz.-Schulkollegium hier eintreffen können. Während dieser Zeit werden die Abiturienten solche Massnahmen treffen, welche dem zu hoffenden Resultat entsprechen.

Nachdem, wie erwähnt, die resp. Behörden beschlossen haben, die Ausgestaltung der bis- herigen Realschule, wie diese schon im Jahre 1892 in Aussicht gestellt war, mit Ostern d. Is. zu beginnen, ist es angezeigt, die der Ober- Realschule bezw. der Realschule zustehenden Berechtigungen hier für die Interessenten mit- zuteilen:

Berechtigungen, welche durch den Besuch der Ober-Real- schule auf den verschiedenen Klassenstufen erworben werden: I. Die aus der Oberprima mit dem Zeugnis der Reife (also nach 9 jährigem Lehrgang) abgehenden Schüler haben die Berechtigung:

1. zum Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften auf der Universität mit nachfolgender Zu- lassung zu der Prüfung für das Lehr- amt an höheren Schulen,

2. zum Studium des Bau- und Ma- schinenfaches(Berlin-Charlottenburg, Hannover, Aachen, München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt und Braun- schweig) und zu den nachfolgenden Staatsprüfungenim Hochbaufach, Bauingenieurfach(Eisenbahnbau, Wasserbau, Brückenbau) und im Ma- schinenbauwesen Staatseisenbahn- dienst),

3. zu dem Studium auf den Forstaka- de mien(Eberswalde und Münden) und zur Zulassung zu den Prüfungen für den höheren Forstverwaltungs- dienst,

4. zum Eintritt in den Dienst bei der Reichs- bank(nach einer Lehrzeit in einem Bank- geschäft,

5. zum Studium des Bergfaches(Berg-, Hütten- und Salinenwesens)Berlin, Aachen, und Klausthal] und zur Zulassung zu den Prüfungen, durch welche die Be- fähigung zu den technischen Aemtern bei den staatlichen Bergbehörden darzu- legen ist,

6. zum Eintritt als Posteleve, also zu höheren Stellen des Post- und Tele- graphendienstes, endlich

7. zur Prüfung und Anstellung bei der Kaiserlichen Marine für den Schiffs- bau und den Schiffsmaschinenbau.

Durch Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Lateinischen an einem Realgymnasium erlangt der Oberrealschulabiturient auch die Berechtigung zum Studium der fremden neueren Sprachen, sowie zur Offizierscarriere in der Armee und Marine (Alter nicht über 19 Jahre). Durch Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Lateinischen und

Griechischen erlangt er sämtliche Berechtigungen des Gymnasiumsabiturienten.

II. Der erfolgreiche einjährige Besuch der Prima (also Absolvierung eines achtjährigen Lehr- kursus) ist:

1. Bedingung der Zulassung zum Super- numerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuern.

2. Wenn der 1 jähr.-freiw. Militärpflicht genügt ist, steht auch der Eintritt als Civil- applikant für das Marine-Intendantur- Sekretariat, sowie für das Verwaltungs- Sekretariat bei den Kaiserlichen Werften offen.