Bekanntmachung.
Die Aufnahmeprüfung der vorher an- gemeldeten Schüler findet Montag den 18. April von morgens 8 Uhr an im Realschulgebäude statt, wozu die Schüler einige Bogen Papier nebst Feder mitzubringen haben. Diejenigen Schüler, welche in eine andere Klasse als Sexta eintreten wollen, haben die französischen Bücher vorzulegen, nach denen sie unterrichtet worden sind.
Auf Dienstag den 19. April, vormittags 10 Uhr, ist die Einführung des neuen Herrn Direktors Dr. K. Knabe bei Versamm- lung aller Lehrer und Schüler anberaumt.
Mittwoch den 20. April beginnt der Unterricht morgens um 7 Uhr.
Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Klasse erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Redeteile: eine leserliche und reine Handschrift; Fertigkeit Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grund- rechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen Testaments (bei den evangelischen Schülern), mit Bibel- sprüchen und Liederversen gefordert.
Schüler, welche in die Quinta aufgenommen werden wollen, haben sich im Französischen nach dem Elementarbuch von Dr. Gustav Plötz für Realschulen und Oberrealschulen, Aus- gabe C, folgende Kenntnisse zu erwerben: Die ersten 35 Lektionen, wobei auch die im Teil III desselben Buches enthaltenen Sprechübungen zu berücksichtigen sind. Das Pensum der Grammatik erstreckt sich besonders auf die Hauptzeiten der regelmässigen Konjugation, die Hilfsverben avoir und étre, sowie auf das Hauptsächlichste aus der Formenlehre der Sub-
stantive, Adjektive, der Grund- und Ordnungs- zahlen.
Zur Aufnahme in die Quarta wird ausser der Erweiterung des Pensums der Sexta ge- fordert, dass der Schüler die Lektionen 36 bis 67 incl. desselben Lehrbuches alle regelmässigen Formen der Konjugation auch in Verbindung mit persönlichen und reflexiven Fürwörtern, besonders in Frage und Verneinung, sowie die besitzanzeigenden, hinzeigenden, bezüglichen, fragenden und unbestimmten Fürwörter sich angeeignet hat.
Für Tertia wird verlangt:
1) im Französischen: Die Bekannt- schaft mit den unregelmässigen Verben nach der Schulgrammatik der französischen Sprache in kurzer Fassung, herausgegeben von Dr. Gustav Plötz und Dr. Otto Kares Lekt. 1—25 incl.; ferner muss der Schüler eine Anzahl Lesestücke aus der Chrestomathie von Dr. Karl Plötz, Abschnitt I, übersetzt haben;
2) in der Planimetrie: Die Lehre von den Winkeln, Dreiecken und Parallelogrammen, die Anfänge der Kreislehre nach dem Lehr- buch der Planimetrie von Lieber und Lühmann, § 1— 59,§ 63, 66, 72.
Es hat nun eine langjährige Erfahrung gelehrt, dass es für das regelmässige Auf- rücken des Schülers und für die rechtzeitige Absolvierung der Reifeprüfung am vorteil- haftesten ist, wenn der auswärtige Schüler, sobald es die Verhältnisse ermöglichen, der Anstalt zugeführt wird.
Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der Realschule näher kennen lernen wollen, wird von dem Unterzeichneten der Lehr-
plan gratis verabfolgt.
Anmeldungen, bei denen ein Zeugnis des letzten Lehrers des anzumeldenden Schülers abzugeben ist, werden an den Wochentagen von 11— 12 Uhr im Realschulgebäude ent- gegengenommen.
Der Direktor der Realschule: Dr. Hempfing.


