Jahrgang 
1898
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dustrie und des Handels so notwendige mathe- matisch-naturwissenschaftliche Bildung, sowie den mündlichen und schriftlichen Gebrauch der beiden Weltsprachen Englisch und Fran- zösich bis zur Reifeprüfung zu teil werden zu lassen; ihre Söhne werden dann nicht bei dem Wettbewerb auf dem Weltmarkt unter- liegen, sondern obsiegen, wofür diese gewiss sich stets zu grossem Dank verpflichtet fühlen werden.

Jedoch nicht nur für die erwähnten Berufs- arten, in denen der befähigte und strebsame junge Mann an das Vaterland nicht gebunden ist, gewährt diesem die Reallehranstalt die erforderliche Befähigung in seinem Wissen und Können, sondern auch viele Zweige des höheren Staatsdienstes, sowie auch des Subaltern- dienstes sind den Abiturienten der Ober-Real- schule bezw. der sechsklassigen Realschule ge- öffnet.(S. S. 21 ff., Berechtigungen.)

Zu Ostern 1892 begann die Umwandlung des 1867 gegründeten Realprogymnasiums, um dasselbe nach Beschluss der städtischen(am 7. bezw. 13. Januar 1892) und im Einver- ständnis hoher vorgesetzter Behörden(am 20. März 1892) in eine lateinlose Realschule umzuwandeln. Mit Ostern des erstgenannten Jahres fiel dann das Lateinische als obliga- torischer Unterrichtsgegenstand und zwar zu- nächst in Sexta fort, konnte aber später fakultativ den Schülern der drei oberen Klassen gegen erhöhtes Schulgeld gelehrt werden. Mit jedem folgenden Jahre schwand oben eine Klasse mit Lateinisch und trat unten eine neue lateinlose Klasse hinzu. Ostern 1897 bestand die letzte Klasse des Realprogymnasiums die Reifeprüfung und so war nunmehr die sechsklassige lateinlose Realschule heran- gebildet, deren oberste Klasse zu Ostern d. J. sich der Reifeprüfung unterzogen hat(s. S. 20).

Da das frühere Realprogymnasium einen anderen Organisationsplan hatte, indem die in der Zahl von 84 in den resp. Klassen zu erteilenden lateinischen Unterrichtsstunden durch Unterricht in den neueren Sprachen, sowie in Mathematik und Naturwissenschaft in der Realschule ersetzt wurden, so war auch durch die resp. vorgesetzte Schulbehörde, das Provinzial-Schulkollegium zu Cassel, festzu- stéllen, ob die neue Anstalt in allen ihren Lehrzielen und Einrichtungen den in Lehr-

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plänen und Lehraufgaben vom 6. Januar 1892 gestellten Forderungen entspreche. Zu dieser Feststellung wurde von dem Herrn Provinzial- schulrat, Geheimrat Dr. Lahmeyer in den Tagen des 10. 12. November v. J. und des 3.5. Februar d. J. eine gründliche Revision der Anstalt vorgenommen, deren Resultat ein günstiges war, indem die Schüler der obersten Klasse, insoweit sie nach dem Beschlusse der Prüfungskommission für reif erklärt wurden, zu der diesjährigen Abiturienten-Prüfung vom Provinzial-Schulkollegium zugelassen wurden (S. 16 Verfgg.). Hiermit ist die Ostern 1892 begonnene Umwandlung des früheren Real- progymnasiums in eine Realschule vollendet.

Nur wenige Jahre waren hinreichend, um die Erfahrung zu machen, dass für viele Schüler ein sechsjähriger Kursus auf einer höheren Lehranstalt nicht ausreichend ist. Teils weil viele Schüler schon mit dem 15. Jahre einen solchen Kursus vollendet, sich aber in der Wahl ihres Berufs noch nicht bestimmt, entschieden haben, teils weil sie einen solchen wählen wollen, der in diesem Lebensalter wegen der noch nicht zu erlangenden Be- rechtigung nicht gewählt werden kann. Sodann sind solche Schüler, welche als Civil-Super-

numerare bei verschiedenen Behörden eintreten

wollen, gezwungen, da diese junge Leute erst mit dem 18. Lebensjahre annehmen, einige Jahre stellenlos und fast ziellos zu verbringen, was für ihr Wissen und Können, sowie zur Ge- wöhnung an eine gute Lebensführung nicht vorteilhaft sein kann. Um nicht solchen Hinder- nissen ausgesetzt zu sein und auch die ge botene Gelegenheit zur weiteren Ausbildung noch benutzen zu können, wählen viele Eltern für ihre Söhne keine sechsklassige höhere Lehranstalt. Aus diesen und anderen Gründen wünschen viele Eltern, dass sich am hiesigen Orte auch eine neunklassige Reallehr- anstalt befinde, der sie ihre Söhne anver- trauen, und die diese zur Erlangung bestimmter Berechtigungen bis zur Absolvierung der ent- sprechenden Klasse besuchen können. ISt es doch schon längst nicht mehr zweifelhaft, dass alle Schüler, welche eine humanistische Lehr- anstalt in den mittleren Klassen verlassen und in das Geschäftsleben eintreten, für dieses geeigneter in einer Realschule vorbereitet worden wären. Da nun die Lehrpläne für