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da an der inzwiſchen beurlaubte Kollege Dr. Baltz vertreten werden. Am Schluſſe des Jahres 1888 verließ uns Herr Peth, um in Gemäßheit der Verf. vom 17. December 1888 den Unter⸗ richt eines erkrankten Lehrers am Realgymnaſium in Darmſtadt zu übernehmen. Am 14. Juli 1888 wurde der durch Verf. vom 12. Juli dem Realgymnaſium zur Aushilfeleiſtung zugewieſene Lehramts⸗ acceſſiſt Otto Weimar, bis dahin zu Darmſtadt, in ſeinen Dienſt, der bis zum 11. Auguſt dauerte, eingewieſen. Am 11. Auguſt 1888 ſchied nach Vollendung ſeines Probejahres der Lehramts⸗ Acceſſiſt Daniel Bonin aus dem Verbande der Anſtalt, um am Realgymnaſium zu Mainz thätig zu ſein. Am 1. September verließ Kaplan Fecher, der bis dahin mit der Erteilung des katho⸗ liſchen Religionsunterrichtes beauftragt war, unſere Stadt, um ſeinen neuen Wirkungskreis in Bens⸗ heim anzutreten. Durch Verf. vom 26. September 1888 wurde dieſer Unterricht dem Kaplan Bendir übertragen. Da die Altersunterſchiede der katholiſchen Schüler es dringend wünſchens⸗ wert machten, anſtatt wie bisher in 2 nunmehr in 3 Abteilungen den Religionsunterricht zu erteilen, ſo übernahm mit Beginn des Jahres 1889 Kaplan Bendirx in dankenswerter Weiſe freiwillig die größere Stundenzahl. Durch Verf. vom 13. September 1888 wurde der Lehramts⸗Acceſſiſt Dr. Karl Walther, bisher in Michelſtadt verwendet, mit der proviſoriſchen Verwaltung einer Lehrerſtelle betraut. Mit Genehmigung Großh. Miniſteriums vom 15. und vom 24. September 1888 traten die Lehramtsacceſſiſten Dr. Julius Sta hl aus Gießen und Philipp Rothermel aus Goddelau als Volontäre an unſerer Anſtalt mit Beginn des Winterhalbjahres ein. Durch Verfügung vom 23. Februar 1889 wurde der letztere zum proviſoriſchen Realgymnaſiallehrer er— nannt und ihm die Verwaltung der durch den Tod des Realgymnaſiallehrers Mitzenius erledigten Lehrerſtelle übertragen. Für den Schluß des Schuljahres wurden jedoch, um den ſchon an ſich beträchtlichen Lehrerwechſel nicht noch zu vergrößern, die Unterrichtsſtunden des Verſtorbenen unter die Kollegen Spamer, Rothermel und Stahl verteilt, dergeſtalt, daß dieſelben ihre vorher gegebenen Stunden beibehielten.
Durch Allerhöchſtes Dekret vom 16. September 1888 wurde der Direktor Nodnagel zum Direktor des Gymnaſiums und der Realſchule in Worms mit Wirkung vom 1. Oktober ernannt. Unſere Anſtalt, die er ſeit Juni 1884 mit Kraft und Umſicht in erſprießlicher Weiſe geleitet, be⸗ wahrt ihm ein treues Gedenken. Zu ſeinem Nachfolger wurde durch Allerhöchſtes Dekret von dem— ſelben Tage der Unterzeichnete, bis dahin Lehrer am Gymnaſium zu Mainz, beſtimmt. Die Ein⸗ führung des neuernannten Direktors vollzog Herr Oberſchulrat Soldan am 3. Oktober 1888 in einer Feier, welcher ſich die Verabſchiedung des bisherigen Direktors von Kollegium und Schülern anſchloß. Der unterzeichnete Direktor wurde durch Miniſterialverfügung vom 14. November 1888 als Mitglied des Kuratoriums der höheren Mädchenſchule berufen und am 11. December zum Mitglied der Kreisſchul⸗Commiſſion Gießen gewählt.
Durch Allerhöchſtes Dekret vom 7. November wurde der bisherige Dirigent der höheren Bürgerſchule und Mitprediger zu Groß⸗Gerau Lic. theol. Oskar Holtzmann zum Lehrer an dem Realgymnaſium und der Realſchule ernannt. Insbeſondere durch ſeine kirchlichen Verpflich⸗ tungen war es dem neu ernannten Kollegen erſt am 26. November 1888 möglich geworden, ſeinen Dienſt anzutreten und den geſamten Unterricht Schwabes zu übernehmen.
Durch Allerhöchſte Entſchließung Sr. K. Hoheit des Großherzogs vom 12. September 1888 wurde dem Kollegen Dr. Bindewald der Titel„Profeſſor“ verliehen.— Zum Zwecke weiterer Aus⸗ bildung in der franzöſiſchen Sprache wurde dem proviſoriſchen Realgymnaſiallehrer Dr. Sturmfels ein Urlaub vom 12. Auguſt bis 23. September 1888 nebſt einem Reiſeſtipendium verwilligt.


