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Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Realgymnaſium, die Realſchule und die damit verbundene Vorſchule.
Die Anmeldungen neuer Schüler werden am 29. April von 9—12 Uhr im Schulgebäude ent⸗ gegengenommen. Bei der Anmeldung iſt ein Zeugnis von der zuletzt beſuchten Schule, ein Impfſchein und irgend eine Beſcheinigung, aus welcher mit Sicherheit das Alter feſtgeſtellt werden kann, einzureichen. Die Aufnahmeprüfungen finden am 30. April vormittags von 8 Uhr an ſtatt; der Unterricht beginnt am 1. Mai vormittags 7 Uhr.
Die für die Vorſchule anzumeldenden Knaben müſſen vor dem 1. Oktober das 6. Lebensjahr zurückgelegt haben.
Nach den beſtehenden Vorſchriften darf kein Schüler, der nicht bei ſeinen Eltern wohnt, in einem Wirtshauſe Wohnung oder Tiſch nehmen; vor jedem Wohnungswechſel eines ſolchen Schülers iſt dem Direktor Anzeige zu machen und deſſen Genehmigung ein⸗ zuholen.
Großherzogliche Direktion des Realgymnaſiums und der Realſchule zu Gießen.
Weihrich.
— Aen;—


