Jahrgang 
1889
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Kollege Sturmfels beſuchte mehrere Teile der franzöſiſchen Schweiz. Vom Kollegen Lic. theol. Holtzmann iſt zu Neujahr 1889 erſchienendas Ende des jüdiſchen Staatsweſens und die Ent⸗ ſtehung des Chriſtentums als Schluß der Stade'ſchen Geſchichte Israels in der Onckenſchen Samm⸗ lung. Der proviſoriſche Realgymnaſiallehrer Dr. Erb veröffentlichte vor Kurzem als Inaugural⸗ Diſſertation zur Erlangung der Doktorwürdekryſtallographiſch⸗chemiſche und phyſikaliſche Unter⸗ ſuchungen einiger zweifacher Uranyl⸗Doppelacetate. In Bezug auf die den Realgymnaſien ſeitens der Staatsbehörden zuerkannten Berechtigungen ſind zwei bemerkenswerte Maßregeln zu verzeichnen. Durch die Verordnung vom 12. Januar 1889 betr. die Prüfungen der Aſpiranten des Gymnaſial⸗, Realgymnaſial⸗ und Realſchul⸗Lehramts, iſt nach§ 3, Abſatz 2 die Zulaſſung der Abiturienten der Realgymnaſien nunmehr auch zur Prüfung für die fremden neueren Sprachen genehmigt worden, durch welche Beſtimmung unſere Abiturienten gleiches Recht erhalten, wie es ſchon längſt in Preußen und andern deutſchen Ländern den Abiturienten der Realgymnaſien gewährt worden iſt. In der Bekanntmachung des Großh. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 14. März 1889 wird im Regierungsblatt Nr. 6 vom 19. März 1889 das Uebereinkommen der deutſchen Staatsregierungen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, durch welches die gegenſeitige Anerkennung der Reifezeugniſſe der Realgymnaſien ausgeſprochen iſt. Hierdurch iſt für die Realgymnaſien dieſe Angelegenheit in gleicher Weiſe wie ſchon ſeit 1874 für die Gymnaſien erledigt. Durch Ausſchreiben vom 11. Juli 1888 hat Großh. Miniſterium auf Anregung des Hilfsvereins im Großherzogtum Heſſen(Rotes Kreuz) die Bildung freiwilliger Krankenträgerkorps an den Gymnaſien und Realgymnaſien genehmigt und in Bezug darauf die Direktionen mit eingehenden Weiſungen verſehen. An unſerer Anſtalt haben ſich mit der erforderlichen Genehmigung ihrer Eltern bereits am Schluſſe des Sommerſemeſters 29 Schüler der oberſten Klaſſen gemeldet; außer⸗ dem erklärten ſich 10 Kollegen bereit, an dem Unterricht ſelbſt lernend teilzunehmen. Nachdem anfangs December 188s ſeitens des Hilfsvereins eine Trage, das Verbandmaterial ſowie die er⸗ forderliche Anzahl Leitfäden zur Verfügung geſtellt worden war, hätte der Unterricht beginnen können. Allein ungünſtige Umſtände, deren Beſeitigung nicht in unſerer Macht ſtand, verhinderten bis jetzt die Ausführung der Abſichten des Hilfsvereins. Nach Anhörung bez. Zuſtimmung aller maßgebenden Faktoren wurde durch Miniſterial⸗Verfügung vom 31. März 1888 das Schulgeld an dem Realgymnaſium erhöht und zwar für die Klaſſen I, II und III von 84 auf 96 Mark und für die Klaſſen IV, V, VI von 72 auf 84 Mark jährlich. Das Schulgeld an der Realſchule bleibt unverändert. Am 21. 26. Februar 1889 wurde die ſchriftliche und am 14. März unter dem Vorſitze des Herrn Oberſchulrates Soldan die mündliche Reifeprüfung abgehalten, welche 15 Oberprimaner beſtanden (ſiehe oben S. 8).

Die Turnprüfung aller Turnabteilungen fand diesmal am Nachmittag des 8. März in der ſtädtiſchen Turnhalle ſtatt. Großh. Centralſtelle für Landesſtatiſtik übergab der Schule ihre Veröffentlichungen, Großh. Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schul⸗ angelegenheiten, die Programme der bayriſchen Realgymnaſien. An Geſchenken empfing die Anſtalt weiter von Herrn Rechtsanwalt Baiſt: die BroſchürePlagiat der Herrn Touſſaint⸗ Langenſcheidt von Karl Thudichum; von den Herrn Verfaſſern:Lehrbuch der ebenen Trigono⸗ metrie von Dr. Karl Nies in Darmſtadt undAlgebraiſche Aufgaben, 1. Teil, nebſt Heft, von