Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Erzbischofs Heinrich III. von Mainz
Entstehung
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Wenn Baldewin am Schluss des erwähnten Briefes vom Ende April¹) 1337 den an- geredeten Kardinal bat, allen ungünstigen Nachrichten, die über ihn an die Kurie gelangten, entgegen zu treten, so that er wohl daran. Denn im Mai 1337 meldeten ²) ihm seine Freunde von dort, dass der Papst über ihn(Baldewin) und seine Stellung zur Mainzer Kirche schlecht unterrichtet sei und dass an Benedikt ein Rotulus geschickt worden sei, der fast ganz der Wahrheit widerspreche; derselbe sei in dem Konsistorium vom 23. Mai verlesen worden und enthalte u. a. folgendes: Baldewin habe die Bevollmächtigten des Papstes nicht mit der nötigen Ehrerbietung empfangen, sie mehrfach hintergangen und ihnen nur bis zu dem jetzigen Pfingstfest Sicherheit für ihre Person gewährleistet;³) ausserdem sei von ihm an sie das An- sinnen gestellt worden, sie sollten seine Veräusserungen von Mainzer Gut und seine Massregeln hinsichtlich der Mainzer Administration gut heissen; endlich habe er das Chrisma4) am 17. April 1337 nach Mainz geschickt und dessen Verteilung sei nur durch die Bevollmächtigten verhütet worden. Im übrigen enthalte der Rotulus noch mancherlei, das geeignet sei, Baldewin zu discreditieren. Baldewin berichtet seinem Vikar, dem Bischof von Metz, von diesen Ver- dächtigungen und bemerkt dazu: Er habe die Bevollmächtigten im Verdacht, dass sie der- artige Briefe geschickt hätten; denn sie seien ihm stets mit Misstrauen begegnet. Er lasse ihnen auch darum durch seine Freunde bedeuten, dass er sie so lange als Verfasser dieser Schreiben ansehe, als sie sich nicht entschuldigten; vielleicht könnten sie jetzt besser unter- richt sein, nämlich darüber, daàss er(Baldewin) aus Gehorsam gegen die Kirche das Mainzer Erzstift aufgegeben habe, und darüber, dass das Kapitel, die Amtleute u. s. w. der Mainzer Kirche ihm gegenüber wegen seines Eifers bei Durchführung der päpstlichen Befehle unbot- mässig geworden seien. Wie Baldewin des weiteren dem Bischof von Metz berichtet, ging ihm auch die Nachricht zu, dass der Rotulus durch den Papst einem Kardinal übergeben wurde, damit am 29. Mai neue Processe gegen ihn(Baldewin) und das Mainzer Kapitel ver- kündet würden. Sein Bevollmächtigter, der von Mainz zurückgekehrt sei, habe ihm(Baldewin) gemeldet, dass die Abgesandten des Papstes den Ausgleich, den Baldewin für sich und den Mainzer Provisen vorgeschlagen habe, nicht annehmen könnten. Auch der Mainzer Dekan habe erklärt, er könne den Tag, den Baldewin zu einem freundlichen Austrag angesetzt habe, für sich und die Seinen nicht annehmen, ob nun Baldewin selbst nach Bingen komme oder nicht; er und die Seinen wollten von ihm unabhängig sein.

Mit dieser letzten Erklärung hatte das Mainzer Kapitel dem Erzbischof Baldewin eine förmliche Absage zu teil werden lassen; 5⁵) wenn wir aus seinen späteren Abmachungen mit Erzbischof Heinrich einen Schluss ziehen dürfen, so war das Domkapitel mit Baldewin un- zufrieden, weil er seine Rechte gegenüber den Bevollmächtigten und Erzbischof Heinrich nicht genügend sicher stellte, und weil er dem Domkapitel nicht völlige Straflosigkeit für seinen jahrelangen Ungehorsam ausbedang.

Trotz der ablehnenden Haltung des Domkapitels, so schloss Baldewin den erwähnten Brief vom Anfang Juni 1337, werde er sich in der nächsten Zeit persönlich an den Rhein begeben. Ob er K. Ludwig, der seit Ende Mai in Frankfurt weilte,é) zu einer Annäherung an Erzbischof Heinrich veranlasste, wissen wir nicht; da Baldewin bei der Einigung zwischen dem

¹) Winkelm. Act. II 806. ²) Vergleiche den Eingang des um den 8. Juni 1337 geschriebenen Briefes Böhm. Akt. S. 737. ⁵³) Desgl.; das Chrisma, das ein anderer Bischof geweiht habe, sei von ihm auf Anfordern und in guter Absicht geschickt worden.) Im Hinblick hierauf sagt Baldewin im weiteren Verlaufe seines Briefes: Er habe geglaubt, die Bevollmächtigten könnten bis zu diesem Termin in den Besitz des Mainzer Erastiftes ge- langen.*) In der Urk. des 18. Mai 1337 scheint sich Bald. zum letztenmal Pfleger des Mainzer Erzstiftes zu nennen; Wenk II 343/4.

) Reg. S. 114 Nr. 1830 ff.