Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Erzbischofs Heinrich III. von Mainz
Entstehung
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ernennt darum den Trierer Archidiakon Boemund, den Notar Rudolf Lose, Simon Philippi de Regalibus,¹) den... de Pistorio²) und Dominus de Longoprato) zu seinen Bevollmäch- tigten; Boemund und Rudolf Lose aber schickte er in Person nach Avignon. Diesen gab¹) er den vorgenannten Brief mit; ausserdem gestattete er ihnen, dem Papste auseinanderzusetzen, was ihn(Baldewin) zur Uebernahme des Mainzer Erastiftes bestimmte, ihn(Benedikt) um seine (Baldewins) Rehabilitation zu bitten, die Städte, Burgen u. s. w. der Mainzer Kirche in seine (des Papstes) Hände zu resignieren und alles sonst Erforderliche und Zweckmässige zu thun; zugleich bat Baldewin in diesem Brief ihm einen seinem Range, seiner Ehrenstellung und seinen Interessen entsprechenden Frieden zu gewähren. Dieser Brief wurde von den beiden Prokuratoren in einem Konsistorium überreicht und kam dabei zur Verlesung. Bei dieser Gelegenheit übergaben sie auch dem Papste alle Städte, Rechte u. s. w. der Mainzer Kirche. Diese Resignation glaubte der Papst zulassen zu müssen und damit später hierüber keine Unkenntnis herrsche, liess er über diesen Akt eine Bulle anfertigen, in die auch das Schreiben des Erzbischofes von Trier aufgenommen wurde. Um nun den Frieden und geordnete Verhält- nisse in dem Mainzer Erzstift wieder herzustellen, schickte Benedikt Guigo von St. German und Nicolaus Kapotie an den Rhein. Er trägt) ihnen auf, sich in die Mainzer Diöcese zu begeben, die Resignation der Güter, Rechte u. s. w. entgegen zu nehmen, und die geistliche und welt- liche Administration so lange in den Händen zu behalten, bis er anderen Befehl giebt, über alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die Geldsummen, goldene und silberne Gefässe, Bücher und sonstiges, was durch den Erzbischof von Trier oder in dessen Auftrag ihnen an- gewiesen wird, zur künftigen Sicherheit des Mainzer Erzbischofes und seiner Kirche durch einen öffentlichen Beamten ein Verzeichnis aufstellen und an einem sicheren Orte verwahren zu lassen. Eine Veräusserung von unbeweglichem Besitz untersagt er ihnen und reserviert die geistliche und weltliche Administration der Teile der Diöcese, die Heinrich jetzt gehorchen, diesem; zugleich befiehlt er diesem einen gebührenden Zuschuss von den Einkünften des erz- bischöflichen Tisches zu gewähren. Nachdem der Erzbischof von Trier allen Mainzer Besitz ausgeliefert hat, sollen die Legaten zwischen Baldewin und Heinrich eine freundliche Ver- ständigung inbetreff der seitherigen Einnahmen und Ausgaben herbeiführen und Baldewin und König Johann von Böhmen mit dem Erzbischof Heinrich für alle Zeiten aussöhnen. Wenn Baldewin allen Besitz ausgeliefert und sich mit Heinrich über die Einnahmen und Ausgaben geeinigt hat, sollen sie ihn von allen kirchlichen Sentenzen freisprechen und ihm eine heilsame Busse auferlegen; dem Erzbischof Heinrich sollen sie, wenn er in der Stadt oder Diöcese Mainz verweilen will, ein oder zwei zum erzbischöflichen Tische gehörige Hospize, die er sich selbst auswählen darf, anweisen. Wenn die Legaten einen der beiden Erzbischöfe zum Frieden oder zu dem Ausgleich inbetreff Einnahmen und Ausgaben innerhalb der nächsten 6 Monate nicht bewegen können, so sollen sie den beiden Erzbischöfen befehlen, innerhalb 6 Monate Prokuratoren mit hinreichenden Vollmachten auszustatten, damit diese an einem von den Le- gaten fest zu setzenden Termin vor dem Papste erscheinen. Um alle Schwierigkeiten, die sich

¹) Uber ihn, der wiederholt als Bote des Königs Johann von Böhmen an den päpstlichen Hof ging. ver- gleiche den Index der Vat. Akt.

²) In dem Druck Guden III 299 liegt wohl ein Fehler, wenn es heisst: Simonem Phiſlippi) de Regalibus de pistorio, indem vor den Worten de pistorio wohl der Vorname des Betreffenden ausgefallen ist, vielleicht ist es der in den Vat. Akt.(vergl. den Index) oft genannte Magister Johannes. ³) Vat. Akt. 1888.

) Diese Vorgänge erzählt in dieser Weise die Bulle Benedicts vom 11. Januar 1337, die dem unten zu nennenden Notariatsinstrument vom 31. März 1337(Koblenzer Staatsarchiv) inseriert ist.

) Der weitere Inhalt der Bulle ist identisch mit der Vat. Akt. 1857 in verkürzter Form abgedruckten; die in dem Koblenzer Transsumpt erhaltene Bulle Benedikts ist den Herausgebern der Vat. Akt. nicht bekannt

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