Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Erzbischofs Heinrich III. von Mainz
Entstehung
Einzelbild herunterladen

9

Bedeutung. Er suchte und gewann Fühlung mit einem der mächtigsten Nachbarn des Erz- stiftes, um in ihm einen Helfer gegenüber dem neuernannten Erzbischof zu erhalten. Dem Papste muss sehr rasch Kunde von der ablehnenden Haltung geworden sein, die Heinrich von Hessen gegenüber dem providierten Erzbischof einnahm; denn am 18. Dezember 1328 ermahnte¹) er ihn zur Aufgabe jeglichen Widerstandes und zum Gehorsam gegenüber Erzbischof Heinrich; diese Aufforderung richtete²) er zugleich an die Grafen Heinrich von Waldeck, Johann von Ziegenhain, Gerlach von Nassau, Siegfried von Wittgenstein.) Auch dadurch suchte Balde- win seine Stellung in dem Mainzer Stift zu festigen, dass er die Verpflichtungen des Erz- bischofs Matthias übernahm. Am 17. Januar 1329 erklärte) er in Bingen, Tylmann von Sawelnheim habe einst Matthias und seiner Kirche zu dienen versprochen; hierfür und für noch zu leistende Dienste schulde er ihm 95 Heller und weise ihm darum 9 ½ von der jährlich auf Martini fälligen Oppenheimer Judensteuer auf so lange an, bis die Schuld getilgt sei. Ebenfalls für Dienste, die der Mainzer Kirche geleistet sind, belohnt Baldewin am 2. April 1329 den armiger Johann Schade) sowie den Otto von Stolzenberg.) Da Matthias von dem Kaufe der Güter des Vicedoms Heinrich von Rusteberg dem Leopold von Hanstein, seinen Söhnen Johann und Theoderich, sowie seinem Bruderssohn Heinrich 300 M. schuldig war, so bestimmte) Baldewin den Scholaster zu Fritzlar, Heinrich von Schweinsberg und dessen Bruder die Bürgschaft für die Zahlung zu übernehmen. Am 25. April 1329 ver- anlasst?) Baldewin die Wildgrafen Johann und Hartard von Daun, auf alle Forderungen, die sie an Matthias haben, zu verzichten; zugleich versprechen beide Teile, ein derartiges Ge- löbnis tritt uns hier zuerst entgegen sich wider den Erzbischof von Köln und den Propst von Bonn, der sich des Erzbistums zu Mainz annehme, beholfen zu sein. Dass Balde- win zum Kampfe gegen Heinrich, der in dem Erastift Fuss zu fassen begann, entschlossen war, zeigt noch deutlicher der Vertrag, den er am 7. Juni 1329 mit dem Grafen Ulrich von Württemberg schloss.) Dieser versprach darin, Baldewin zunächst bis zur kommenden Pfingsten und von da an vier volle Jahre zu helfen gegen jedermann, namentlich gegen die Herzöge von Osterreich, nicht aber gegen einen einmütig gewäühlten König, gegen die Mark- grafen von Baden, Graf Rudolf von Hohenberg. Graf Heinrich von Werdenberg, Otto und Johann von Ochsenstein, Ulrich von Hanau, die von Hohenlohe, Ludemann von Lichtenberg, Heinrich Propst von Bonn, der sich des Stiftes zu Mainz angenommen hat und annimmt, und gegen die Stadt Mainz. Wenn Baldewin innerhalb dieser Zeit Krieg habe, soll er ihn mit 50 Helmen unterstützen. Wofern Baldewin belagert werde oder man ihn von einer Belagerung mit Gewalt wegtreiben wolle, so solle Ulrich ihm unter näher angegebenen Bedingungen mit seiner ganzen Macht zu Hülfe kommen. Streitigkeiten zwischen den beiderseitigen Amtleuten sollen auf genauer bezeichnete Weise beigelegt werden. Wie sich Baldewin hier einen Bundes- genossen zu erwerben wusste, so suchte er andererseits bisherige Streitigkeiten beizulegen. Darum kam es zwischen ihm und den Grafen Simon und Johann von Spanheim durch Georg von Veldenz und Gottfried von Eppenstein am 17. Juni 1329 zu einem Schiedsspruch,?) der alle seitherige Feindschaft beseitigte. Baldewin verstand sich hierzu um so leichter, da es ihm darum zu thun war, gegen den Erzbischof Heinrich und die Stadt Mainz einen Schlag zu führen.

¹) Vat. Akt. Nr. 1101. ²) Preger, Verträge Nr. 454 in den Abh. der bayr. Ak. XVII. Bd. 1. Abt. ³) Frank, Oppenheim 291.) Ungedr. Urk. Reichsarch. Dat. Aschaffenburg; Münch. Reichsarch. St. Alban VI. 8/1 f. 14.) Reg. Boic. VI S. 288; Münch. Reichsarch. Mainz. Erzst. VII 1/5 f. 72.) Gesch. Hanst. Urk. 15 und Würdtw. Nov. Subs. V 36 ff.; Wenk II 313.) Günther, Cod. Rheno-Mosell. III 276. ³) Ungedr. Urk. Münch. Reichsarch. Mainz Nachträge IX 30/4 f. 18.) Günther III 279. 2