Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Erzbischofs Heinrich III. von Mainz
Entstehung
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Diese seither nicht in ihrem ganzen Umfange bekannte¹) Urkunde giebt uns nach einer Seite hin wertvollen Aufschluss. Sie beantwortet die Frage: Was bestimmte das Mainzer Kapitel, einen Verweser zu postulieren? Wir dürfen antworten: nicht die bevorstehende Pro- vision des Bonner Propstes veranlasste das Kapitel zu diesem Schritt, sondern die schiefe Stellung, in die es jedem providierten Erzbischof gegenüber geraten musste. Betrat ein solcher das Erzstift, so hatte er gegen das Kapitel gar keine Verpflichtungen; ja, es stand sogar in seinem Willen, ob er sich an die von seinem Vorgänger übernommenen binden wollte. Wer immer aber von dem Kapitel postuliert wurde, der war, vorausgesetzt, dass er die Postulation annahm, von diesem abhängig. Selbst Baldewin, der einflussreiche Trierer Erzbischof, musste sich dem Kapitel gegenüber zu nicht gerade sehr ehrenvollen Zugeständnissen herbeilassen; denn es war ihm, wie wir sehen werden, daran gelegen, Verweser des Mainzer Stiftes zu sein. Er gelobte, kurz gesagt, das Erzbistum in seinem Bestande zu erhalten und zu schützen, die Schulden des verstorbenen Erzbischofes Matthias in der von diesem angeordneten Weise zu bezahlen, Bei- steuern nur mit Genehmigung des Kapitels zu erheben und dessen Vorrechte nicht anzutasten. Es darf nicht befremden, dass das Kapitel so begehrlich gegenüber dem Erzbischof oder hier gegenüber dem Verweser des Stiftes auftritt. Es war eine Art Wahlkapitulation, die es Baldewin vorlegte. Und wie derartige Schriftstücke abzufassen waren, konnte man an der Mainzer Kurie recht gut wissen. Noch mochte sich mancher Domherr erinnern, welch sorg- fältig ausgearbeitete Aktenstücke Erzbischof Peter Ludwig, dem Herzog von Oberbayern, vor- gelegt hatte.) Was sollte das Kapitel abhalten, sich bei passender Gelegenheit auf dem gleichen Wege Vergünstigungen zu verschaffen?

Umgekehrt, machte Baldewin den Domkanonikern nicht ohne besondere Veranlassung so weit gehende Zugeständnisse. Wenn Johann XXII. am 15. Oktober 1328 dem providierten Erzbischof Heinrich gestattete,²) die Jurisdiktion, namentlich was die Königswahl anlange, auszuüben, so lag eben eine Neuwahl noch immer im Bereich der Möglichkeit.4) Wenn aber bei einer solchen Heinrich von Mainz eine Kurstimme inne hatte, so stand diesem, dessen Oheim(dem Kölner Erzbischof) und Rudolf II. von der Pfalz?) Baldewin ohnmächtig gegen- über, selbst wenn er Johann von Böhmen auf seiner Seite hatte. Dies wollte Baldewin ver- hüten,é) indem er die Administration von Kurmainz übernahm. Er gebot damit nicht über eine zweite Kurstimme; aber überall da, wo man seine Postulation als gesetzmässig anerkannte, musste die Mainzer Kurstimme als zur Zeit erledigt gelten.

§ 5 Baldewins erste Thätigkeit als Administrator. Die erste Urkunde, in der sich Baldewin Verweser des Mainzer Erzstiftes nennt, scheint die vom 8. November 1328 zu sein; sie ist in Münzenberg ausgestellt. Vermutlich war er vom 12. Oktober 1328 an in dem Mainzer Erzstift geblieben. Nach Münzenburg begab er sich von hier aus, um sich mit dem Landgrafen Heinrich von Hessen zu verbinden; beide einigten:) sich, ihre Streitigkeiten auf friedlichem Wege auszutragen, und wählten König Johann von Böhmen zu ihrem Obmann. Wenn man weiss, dass zwischen dem jüngst verstorbenen Mainzer Erzbischof und dem Land- grafen von Hessen Zwistigkeiten bestanden,?) so gewinnt der Schritt Baldewins eine besondere

¹) Vogt erwähnt sie S. 6/7. ²) Vergl. hierüber Schrohe, Der Kampf der Gegenkönige Ludwig und Friedrich S. 214 ff. ³) Wuͤrdtwein, Subs. IV 232. ¹) Dies um so mehr, wenn die S. 2 u. Anm. 4 dar- gelegte Ansicht richtig sein sollte.) Vogt S. 8 Anm. 1 und S. 11.

) Dafür, dass er auch dem Kapitel sein Wahlrecht sichern wollte, wie Vogt S. 9 behauptet, fehlt jeder Anhalt; eine diesbezügliche Bestimmung dürfte in dem Abkommen vom 12. Oktober 1328 dann nicht fehlen.

7) Wenk, Hess. Landesgeschichte II 311, Geschichte derer von Hanstein Urk. 15.

) Diese Frage wurde neuerdings von Staatsarchivar Dr. Dieterich in einem Vortrage berührt. Hess. Quartalblätter 1901 S. 1 ff.