Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Erzbischofs Heinrich III. von Mainz
Entstehung
Einzelbild herunterladen

10

§ 6. Weitere Massregeln des Papstes undseiner Delegaten zu Gunsten des providierten Erzbischofes. Bis zu dem 11. November gelangte zu dem Papste die Nachricht, dass seine Bullen allein den Bonner Propst nicht zum Erzbischof machen konnten, dass dieser vielmehr in Baldewin von Trier einen überlegenen Gegner gefunden hatte; darum befiehlt¹) er an diesem Tage Baldewin, Heinrich die Burgen und Güter zu überlassen, die ihm einige Mitglieder des Mainzer Kapitels unter dem Vorwand einer Postulation übertragen hätten; die gleiche Mahnung erging²) an den Propst, Dekan und das Kapitel der Mainzer Kirche. Da aus einem Schreibens) des Erzbischofes von Köln hervorging, dass Ruprecht von Virneburg und Poncius de Ungula diesem die Ernennung Heinrichs noch nicht zugestellt hatten, so gaàbi¹) der Papst seinem Abgesandten Peter de Ungula erneuten Befehl, das Schreiben in- betreff Heinrichs Ernennung den Erzbischöfen von Köln und Trier zu übergeben; ausserdem teilte er ihm mit,?) dass er seinen Bruder Poncius de Ungula und den Ruprecht von Virne- burg mit diesem Schreiben nach Deutschland geschickt habe. Am 18. Dezember erhieltené) Dekan und Kapitel zu Aschaffenburg, Fritzlar,*) Heiligenstadt, Bingen, Frankfurt, S. Maria und St. Severin in Erfurt, die Pröpste und Kapitel von St. Peter, Johann, Victor, Maria zu den Greden, Maria in dem Felde, Moritz und Gangolf, sämtlich zu Mainz, den Befehl, Erzbischof Heinrich aufzunehmen und treu bei ihm auszuharren. Der Papst war eben entschlossen trotz aller Schwierigkeiten die Provision Heinrichs aufrecht zu erhalten; darum bat auch der König von Frankreich vergeblich, dass Baldewin das Erzbistum Mainz überlassen werde; der Papst wies dieses Ansinnen ebenso zurück,) wie kurze Zeit darauf das K. Johanns von Böhmen, welches das Gleiche bezweckte.8) Erzbischof Baldewin selbst mahnteè?) der Papst am 8. Januar 1329 abermals, von dem Erzstift Mainz abzustehen. Dem Erzbischof Heinrich von Mainzer, der in- zwischen durch den Mainzer Kanoniker Heinrich von Spanheim¹⁰) das Pallium verlangt hatte, übersandtel¹¹) er dies unter dem 28. Januar und beauftragte den Erzbischof von Köln sowie die Bischöfe von Münster und Lüttich ihn damit zu bekleiden, ihm aber vorher den Treueid abzunehmen.

Nach Empfang dieses Briefes wollten der Kölner Erzbischof und der Propst von Saflick dem päpstlichen Befehle nachkommen: daher ermahnten ¹²) sie das Domkapitel ¹³) und die gesamte Geistlichkeit, die Vasallen, Kommunen und Unterthanen der Mainzer Kirche im all- gemeinen und im besonderen, innerhalb eines festgesetzten Termins den Erzbischof Heinrich als ihren Herrn aufzunehmen und anzuerkennen und ihm zum friedlichen Besitz der Mainzer Güter und Rechte zu verhelfen. Zugleich machten sie auf die Strafen aufmerksam, denen nach päpstlicher Anordnung alle Ungehorsamen und Widerspänstigen verfallen sollten. Ausserdem liessen die beiden Delegaten durch geeignete Subdelegaten dieses bevorstehende Verfahren (Prozess) öffentlich in Mainz verkünden und an den Domthüren anschlagen und ebenso mehr-

¹) Vat. Akt. Nr. 1095. ²) ebend. Anm.; gedr. Guden III 265. ³) Vat. Akt. Nr. 1094. 4) am 11. November 1328; Löher VI 228 Nr. 601.) am 11. Nov. 1328; Preger Vertr. Nr. 451. ³⁶) Vat. Akt. Nr, 1100 b Anm.; Pingeribra ist Schreibfehler für Pingwensis, Singolfi für Gangolfi. 6a) Vergl. auch Würdtw. Subs. IV.

239, Mainz Erzst. VII 1/5 f. 72.) Preger, Vertr. Nr. 457 zu Dec. 21(28). ⁸³) ebend.) Preger, Vertr. Nr. 459.

¹0 Sollte nicht dieser Heinrich von Spanheim mit dem Vat, Akt. 1145 genannten identisch und er hier nur irrtümlich als Mainzer Kanoniker bezeichnet werden?

¹1¹) Vat. Akt. Nr. 1123 und Wuͤrdtw., Nov. Subs. V 33; Münch. Reichsarch. Mainz, Eræzstift VII 1/6 f. 72 Nr. 1234. Die Überbringer des Palliums sind Hermann von Meonreal, Thesaurar der Bonner Kirche, Heinr. gen. v. Dollendorp. Kan. zu S. Maria ad grad. in Köln.

¹²) Ergibt sich aus der Bulle Benedikts XII. vom 15. Oktober 1336(Vat. Akt. Nr. 1839 S. 627 unten), welche die ganzen Vorgänge nach guter Information wir können dies aus einem Vergleich dessen, was die Bulle über die Zerstörung von St. Alban u. s. w. berichtet, mit dem sonstigen urkundlichen Material ersehen erzählt. ¹3) Preger, Vertr. Nr. 501.